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Mehr Kindergeld und höhere Renten: Was sich zum Juli ändert

Eltern, Rentner, Geringverdiener - ab Juli können viele Bürger von neuen Regelungen profitieren. Millionen Menschen erhalten mehr Geld.

Auf der Schaukel
Zum Juli wird - unter anderem - das Kindergeld erhöht. Foto: Julian Stratenschulte
Zum Juli wird - unter anderem - das Kindergeld erhöht. Foto: Julian Stratenschulte

BERLIN. Die Renten steigen, es gibt mehr Kindergeld, und für Gerüstbauer wird ein Mindestlohn eingeführt: Die Bundesregierung hat für die zweite Jahreshälfte viele Änderungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in Deutschland ab Juli ändert:

RENTNER: Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland erhalten spürbar höhere Bezüge. In Westdeutschland legen die Renten zum 1. Juli um 3,18 Prozent zu, im Osten sogar um 3,91 Prozent. Eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, erhöht sich dadurch um 31,80 Euro, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 39,10 Euro. Die Rentenerhöhung erreicht allerdings nicht alle in vollem Maß. Denn rund 50.000 Rentner werden wegen der höheren Renten zusätzlich steuerpflichtig.

ELTERN I: Das Kindergeld steigt - und zwar in einer ersten Stufe um 10 Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien ab 1. Juli 204 Euro statt bisher 194 Euro pro Monat. Für das dritte Kind sind es 210 statt bislang 200 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 235 Euro statt 225 Euro. Die nächste Erhöhung ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen.

ELTERN II: Auch der Kinderzuschlag steigt ab Juli - und zwar auf maximal 185 Euro pro Kind. Außerdem sollen mehr Menschen Anspruch auf die Leistung bekommen. Den Kinderzuschlag erhalten Familien mit einem geringen Einkommen, das jedoch oberhalb des Hartz-IV-Satzes liegt.

KINDER: Gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern stehen künftig zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat drei Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt zu. Außerdem haben jetzt auch Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal pro Halbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack. Mit diesen Maßnahmen soll frühkindlicher Karies bekämpft werden.

GERINGVERDIENER: Geringverdiener werden stärker bei den Sozialabgaben entlastet. Ab 1. Juli zahlen sie bei einem Lohn zwischen 450 und 1300 Euro geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

BESITZER VON E-AUTOS: Die Kaufprämie für Elektroautos bekommt einen zusätzlichen Baustein. Wer ein akustisches Warnsystem einbauen lässt, erhält pauschal 100 Euro Förderung. Die Technik soll dazu dienen, dass blinde und sehbehinderte Menschen besser auf E-Autos aufmerksam werden, die bei langsamem Fahren sehr leise sind.

GERÜSTBAUER: Im Gerüstbau wird Anfang Juli ein Mindestlohn in Höhe von 11,88 Euro pro Stunde eingeführt. Er gilt für alle in Deutschland Beschäftigten - auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt wurden.

SCHULDNER: Schuldner können ab 1. Juli mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1178,59 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für die erste Person um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.

GEBÄUDEBESITZER: Zum 1. Juli laufen die ersten Energieausweise für Gebäude aus, die überwiegend nicht zum Wohnen gedacht sind. Eigentümern, die in naher Zukunft ein solches Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, empfiehlt die Bundesregierung, sich mit Hilfe eines Energieberaters einen neuen Energieausweis in Form eines »Bedarfsausweises« erstellen zu lassen. Dieser ist dann wie schon die alten Ausweise zehn Jahre lang gültig. Für Wohnhäuser liefen die ersten Energieausweise bereits im Juli 2018 ab.

ANLEGER: Ab dem 21. Juli gilt die Prospektverordnung der EU. Sie soll dafür sorgen, dass Wertpapier-Prospekte verständlicher werden und Anleger besser informiert Entscheidungen treffen können. Unternehmen wird gleichzeitig der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert.