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Mehr Geld für Qualität: Bundestag beschließt Kita-Gesetz

Künftig sollen sich die Länder bei ihren Investitionen in Kitas vor allem auf eines konzentrieren: auf die Qualität der Betreuung. Der Bundestag hat dazu ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.

Kita-Qualitätsgesetz
Hand in Hand tanzen Kinder und Erzieherinnen bei einem Bewegungsspiel in der Turnhalle einer Kita. Foto: Christian Charisius
Hand in Hand tanzen Kinder und Erzieherinnen bei einem Bewegungsspiel in der Turnhalle einer Kita.
Foto: Christian Charisius

Nach wochenlangen, teils sehr heftigen Debatten hat der Bundestag ein neues Gesetz für mehr Qualität in der Kita-Betreuung beschlossen. Für den Regierungsentwurf für das sogenannte Kita-Qualitätsgesetz stimmten am Freitagnachmittag die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie überraschend auch die AfD. Die Abgeordneten der Union lehnten das Vorhaben ab, die Linke enthielt sich.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die Qualität der Kindertagesbetreuung legen. Dafür stellt der Bund den Ländern in den kommenden zwei Jahren fast vier Milliarden Euro zur Verfügung. Sie sollen das Geld größtenteils dafür nutzen, um »Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung« voranzubringen: Dazu gehören etwa die Förderung von frühkindlicher Bildung, guter Ernährung oder sprachlicher Entwicklung.

»Wir haben wirklich viel erreicht - und deshalb investieren wir jetzt in die Qualität«, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) am Freitag. Laut Paus ist die Zahl der Kinder, die bis zu ihrer Einschulung in Kitas betreut werden, in den vergangenen 15 Jahren um mehr als 30 Prozent auf 3,4 Millionen gestiegen. Im Jahr 2021 seien zudem mehr als 860.000 Menschen in Kitas und in der Tagespflege tätig gewesen. »Mehr Menschen als in der Automobilindustrie«, sagte Paus mit Verweis darauf, dass sehr viel von diesem Bereich abhänge - unter anderem die späteren Chancen der Kinder.

Kritik aus der Opposition

Teils heftige Kritik kam aus der Opposition. Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU), warf der Regierung »Etikettenschwindel« vor. Der Ampel gehe es in Wahrheit nicht um eine bessere Qualität, sondern ausschließlich darum, Eltern von Kita-Beiträgen zu entlasten, sagte Bär. Nur dafür solle das Geld ausgegeben werden. »Das ist ungeheuerlich.« Diese Behauptung wiesen Politiker der Ampel-Fraktionen scharf zurück.

Die Linke beklagte wiederum, dass der Bund nicht genügend Geld in die Hand nehme. »Das ist kein Qualitätsgesetz, das ist ein Kürzungsgesetz«, monierte die Linken-Familienpolitikerin Heidi Reichinnek. Ihre Fraktion forderte sechs Milliarden Euro jährlich anstelle der knapp zwei Milliarden. Für andere Bereiche sei schließlich auch sehr viel Geld da. »Wo ist das Sondervermögen für Kinder?«, fragte Reichinnek in Anspielung an das 100 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für die Bundeswehr.

Heftige Attacken gab es auch aus den Reihen der AfD-Fraktion - die am Ende aber überraschend für den Gesetzentwurf stimmte. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Nicole Höchst, warf der Regierung falsche Prioritäten vor und warnte vor dem »Absturz Deutschlands als Bildungsnation«.

Bundesrat muss noch zustimmen

Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist noch nicht die letzte Hürde genommen: In seiner nächsten regulären Sitzung am 16. Dezember muss der Bundesrat dem Kita-Qualitätsgesetz noch zustimmen - sonst kann es nicht in Kraft treten. Um den Ländern entgegenzukommen, hatte die Ampel zuletzt noch einige Änderungen vorgenommen.

So wird der Bund etwa das Förderprogramm »Sprach-Kitas«, anders als zunächst geplant, noch bis zum Sommer 2023 weiterfinanzieren. Dann sollen die Länder nach dem Willen von Paus die Finanzierung fortsetzen. Ursprünglich sollte die Bundesförderung bereits zum Jahresende auslaufen - was viele Länder verärgert hatte.

Auch in einem anderen Punkt gab die Ampel nach. In einer ursprünglichen Fassung sollte das neue Gesetz die Länder dazu verpflichten, die Kita-Gebühren künftig nach bestimmten sozialen Kriterien wie etwa Einkommen der Eltern oder Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder zu staffeln. Hier soll nun alles beim Status Quo bleiben.

Ob das letztendlich reicht, um das Gesetz am 16. Dezember auch durch den Bundesrat zu bringen, wird sich zeigen.

© dpa-infocom, dpa:221202-99-758990/2