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Medien: Johnson drohen weitere »Partygate«-Strafen

Premier Johnson steht wegen Partys während des Corona-Lockdowns unter Druck. Eine erste Strafzahlung war bereits fällig - weitere könnten folgen.

Boris Johnson
Boris Johnson, Premierminister von Großbritannien, steht wegen »Partygate« unter Druck. Foto: Matt Dunham
Boris Johnson, Premierminister von Großbritannien, steht wegen »Partygate« unter Druck.
Foto: Matt Dunham

Dem britischen Premierminister Boris Johnson drohen übereinstimmenden Medienberichten zufolge weitere Strafzahlungen wegen Verstößen gegen die selbst aufgestellten Corona-Regeln.

Die Zeitungen »Daily Mirror« und »Guardian« schrieben unter Berufung auf ungenannte Quellen, der Regierungschef werde drei weitere Strafbescheide erhalten. Der Tory-Abgeordnete Tobias Ellwood erwartet vier weitere Strafen, wie er der BBC sagte. Nach Informationen der »Times« hält Johnsons Team sogar Strafen wegen aller sechs Lockdown-Treffen für »unvermeidlich«, an denen der Premier teilgenommen hat. Experten rechnen mit insgesamt Tausenden Pfund Strafe, da sich die Summe bei jedem weiteren Verstoß verdoppelt.

Am Dienstag hatte Downing Street mitgeteilt, dass Johnson wegen einer Überraschungsfeier in seinem Büro zu seinem Geburtstag am 19. Juni 2020 einen Strafbescheid erhalten und gezahlt habe. Er ist damit der erste Premier, der im Amt gegen das Gesetz verstößt. Dennoch will der 57-Jährige nicht zurücktreten und hat dafür die Rückendeckung weiter Teile seiner Konservativen Partei.

Kabinettsmitglied Simon Hart schloss im Sender Times Radio einen Rücktritt Johnsons auch für den Fall aus, dass die Londoner Polizei mehrere Strafbescheide gegen den Premier erlässt. »Ich sehe keinen Unterschied zwischen ein oder zwei (Strafgeldern), das Prinzip ist das gleiche«, sagte Hart. Es dürfe keine Extra-Strafe in Form einer Entlassung für Menschen geben, die öffentliche Ämter bekleiden. Allerdings schlossen sich mittlerweile drei Tory-Abgeordnete den Rücktrittsforderungen der Opposition an. Zudem trat Justiz-Staatssekretär David Wolfson zurück. Er habe keine andere Wahl gehabt, da das Ausmaß der »Partygate«-Affäre und Johnsons Verhalten nicht mit dem Rechtsstaat vereinbar seien, teilte Wolfson mit.

»Mirror«-Bericht

»Guardian«-Bericht

»Times«-Bericht (Paywall)

Erklärung zu Corona-Strafbescheiden

© dpa-infocom, dpa:220414-99-915366/2