Logo
Aktuell Inland

MAD ermittelt gegen Soldaten wegen Extremismusverdachts

Feldjäger und andere Soldaten sollen sich zu einer rechtsextremistischen Gruppe zusammengeschlossen haben. Der Militärische Abwehrdienst untersucht den Vorfall.

Militärischer Abschirmdienst
Der Eingang des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) in Köln. Foto: picture alliance
Der Eingang des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) in Köln.
Foto: picture alliance

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ermittelt gegen eine Gruppe von Soldaten wegen Hinweise auf Rechtsextremismus. Die Bundeswehrangehörigen stünden im Verdacht, einem möglicherweise rechtsextremistischen Personenzusammenschluss mit dem Namen Nordbund anzugehören, teilte das Verteidigungsministerium am Montag den Obleuten im Bundestag mit.

»Bei einem Teil der in Rede stehenden Soldaten handelt es sich um Angehörige der Feldjägertruppe«, hieß es in der Unterrichtung, die weitere Informationen zu einem MAD-Einsatz im März geben sollte. Danach hatte ein anderer eingesetzter Feldjäger intern den Verdacht auf Dienstvergehen bei dem bewaffnet und maskiert ausgeführten Einsatz angezeigt.

Auch ein Personenschützer im Verdacht

»Zum Zeitpunkt der konzertierten Befragungsaktion im März 2022 handelte es sich dabei um einen Personenkreis im einstelligen Bereich, gegen den entsprechende Verdachtsmomente vorlagen«, hieß es in der Unterrichtung, die als Verschlusssache eingestuft ist und der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Einer der Verdächtigen habe eine Ausbildung als Personenschützer. Geprüft werde, ob er im März noch im Einsatz gewesen sei. »Es ist allerdings sichergestellt, dass die Verdachtsperson bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht als Personenschützer eingesetzt wird«, teilte das Ministerium mit.

Da eine Gefährdung nicht habe ausgeschlossen werden können, seien bei der Befragung der Verdächtigen im März zum Schutz der MAD-Mitarbeiter auch Feldjäger im Einsatz gewesen, teilte das Verteidigungsministerium mit. Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot zwischen »nachrichtendienstlicher Vorfeldtätigkeit und polizeilich-exekutiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung« sei nicht ersichtlich. Bei den durch Feldjäger wahrgenommenen Aufgaben handele es sich auch nicht um einen unter Verfassungsvorbehalt stehenden Streitkräfteeinsatz im Inneren, sondern um militärpolizeiliche Maßnahmen im Rahmen des Grundbetriebs.

© dpa-infocom, dpa:220912-99-733417/2