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Laschet-Stimmabgabe sorgt für Diskussionen

Wirbel um die Wahl von Armin Laschet: Die Kreuze für die CDU auf seinem Wahlschein hat der Unions-Kanzlerkandidat sichtbar in die Kamera gehalten. Verstößt er damit gegen die Wahlregeln?

Bundestagswahl - Stimmabgabe Laschet CDU
Armin Laschet, Bundesvorsitzender der CDU, Spitzenkandidat seiner Partei und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und seine Frau Susanne bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl. Foto: Federico Gambarini/dpa-Pool/dpa
Armin Laschet, Bundesvorsitzender der CDU, Spitzenkandidat seiner Partei und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und seine Frau Susanne bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl. Foto: Federico Gambarini/dpa-Pool/dpa

BERLIN. Unionskanzlerkandidat Armin Laschet hat bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl den Stimmzettel so gefaltet, dass beim Einwerfen in die Urne seine Kreuze für die CDU zu sehen waren. Das ist auf Fotoaufnahmen zu erkennen.

Die Szene in Laschets Wahllokal in Aachen sorgte am Sonntag im Netz prompt für Diskussionen. Auch die Wahlentscheidung von Laschets Frau, die ebenfalls kurz darauf ihre Stimme abgab, ist zum Teil auf den Fotos erkennbar. Auf Twitter wurde daraufhin diskutiert, ob der nordrhein-westfälische Ministerpräsident auf korrekte Art und Weise seine Stimme abgegeben hat.

Der Bundeswahlleiter wies am Nachmittag über Twitter darauf hin, dass es nicht überraschend sei, dass Laschet beide Kreuze bei der eigenen Partei gesetzt habe. »Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.« Darüber hinaus erklärte er, die Wahlvorschriften seien eindeutig. »Der Wahlvorstand hat Wählerinnen und Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. Dies dient dazu, dass andere Wählende nicht beeinflusst werden.«

Wenn es zu einer »Fehlfaltung« komme, sei vorgesehen, dass der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel austeilt. »Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig.« Laschet konnte seinen Stimmzettel am Sonntag einwerfen.

Die CDU wollte sich am Sonntag zunächst nicht zu dem Vorgang äußern. Auch der Wahlvorstand in Aachen war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Auf der Webseite der Bundeswahlleitung stehen Regeln zur Stimmabgabe, aus denen hervorgeht, dass die Wahlentscheidung nicht bei der Stimmabgabe erkennbar sein darf. Unter anderem heißt es: »Bei der Urnenwahl muss der Wähler, um das Wahlgeheimnis zu wahren, in der Wahlkabine seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.«

Einen ähnlichen Fall gab es 2005, als der damalige CSU-Chef Edmund Stoiber in Wolfratshausen beim Falten seines Wahlzettels fotografiert worden war. Eine Frau legte deshalb vergeblich Einspruch gegen das Wahlergebnis ein. Der Wahlprüfungsausschuss sprach von einem Wahlfehler. »Jedoch ist der festgestellte Wahlfehler nicht mandatsrelevant«, hieß es. Die Zurückweisung des einen Stimmzettels im Wahllokal hätte nicht zu einer Mandatsverschiebung geführt, zumal Stoiber danach vermutlich nicht anders gewählt hätte. (dpa)