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Kompromisskurs bei Bürgergeld - »gewisser Grundoptimismus«

Wenige Tage vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld ist viel von Optimismus die Rede. Dabei zeigen sich auch Unterschiede innerhalb der Ampel.

Bürgergeld
Das Bürgergeld soll das heutige Hartz-IV-System ablösen. Foto: Christin Klose
Das Bürgergeld soll das heutige Hartz-IV-System ablösen.
Foto: Christin Klose

Unter Hochdruck ringen Ampel und Union um einen Kompromiss beim geplanten Bürgergeld. Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) verlangte von der Koalition am Montag einen fertig ausformulierten Gesetzentwurf. »Politische Zusagen «Wir machen das mal so», sind schön und gut, aber sie sind nicht die Basis für eine Zustimmung von uns«, sagte Merz in Berlin.

Auf Arbeitslose kommen den Aussagen vom Wochenbeginn zufolge möglicherweise mehr Sanktionen bei Pflichtverletzungen als bisher geplant zu. Zudem könnten Empfängerinnen und Empfänger der Nachfolge-Leistung von Hartz IV weniger eigenes Vermögen behalten dürfen. Hinter den Kulissen verhandeln beide Seiten seit Tagen unter Hochdruck. Am Mittwoch soll eine Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat besiegelt werden. Das Bürgergeld soll das Hartz-IV-System ablösen. Es war im Bundesrat am Widerstand von Landesregierungen mit Führung oder Beteiligung der Union gescheitert.

Politiker der Ampel zeigten sich optimistisch hinsichtlich eines Kompromisses. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte: »Wir glauben, dass das funktioniert in dieser Woche.« SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte: »Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind.« Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte: »Das Bürgergeld wird kommen, da bin ich mir ganz sicher.« Aber auch CSU-Chef Markus Söder teilte in München mit, die Verhandlungen ließen einen »gewissen Grundoptimismus« zu.

Söder stellt »absolute Bedingung«

Die »absolute Bedingung« für eine Einigung sei aber, dass das sogenannte Schonvermögen deutlich reduziert werde und es ausreichend Sanktionsmöglichkeiten gebe, sagte Söder. Wer arbeiten könne, aber nicht wolle, müsse auch mit Sanktionen belegt werden können, forderte er. »Wir fühlen uns da immer als Anwalt der Fleißigen.« Das Ganze stehe unter dem Motto: »Leistung muss sich lohnen.«

FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer forderte die Koalitionspartner SPD und Grüne zu Bewegung auf. »Beim Bürgergeld muss die Balance zwischen Fördern und Fordern auch zukünftig gewahrt bleiben«, sagte Theurer der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. »Es ist der öffentliche Eindruck entstanden, dass die notwendige Eigeninitiative zu wenig berücksichtigt wird.« Eine Mitwirkung von Bürgergeldempfängern sei zumutbar - etwa indem diese selbst Bemühungen anstellen, in Arbeit zu kommen.

»SPD und Grüne müssen zur Kenntnis nehmen, dass es im Bundesrat keine politische Mehrheit für ein halbjährliches Aussetzen der Sanktionen gibt«, sagte Theurer. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte: »Nicht nur die Union muss sich bewegen, sondern auch gerade beim Thema Sanktionen, Vertrauenszeit, hier müssen sich auch SPD und Grüne bewegen.«

Grünen-Fraktionschefin Haßelmann betonte, der Fokus beim Bürgergeld solle künftig auf Qualifizierung, Schulung und Weiterbildung liegen. Co-Fraktionschefin Katharina Dröge wies den CDU-Vorschlag zurück, die Erhöhung der Regelsätze vom Rest der Reformpläne zu trennen. Das Bürgergeld sei ein Gesamtpaket, sagte Dröge am Montag in der RTL/ntv-Sendung »Frühstart«. »Ein Aufteilen beider Elemente würde aus unserer Sicht dazu führen, dass die Union den zweiten Teil einfach komplett blockiert.« Zum 1. Januar sollen die Bezüge von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.

Sanktionen

Laut Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll es künftig in den ersten sechs Monaten keine Leistungsminderungen geben, wenn jemand mit dem Jobcenter verabredete Maßnahmeteilnahmen oder Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge unterlässt. Sanktionen wegen mehrfachem Nichtmelden beim Jobcenter soll es dagegen auch in dieser »Vertrauenszeit« in Höhe von bis zu 10 Prozent weiter geben können. Nach sechs Monaten sieht der Entwurf bei einer Pflichtverletzung 20 Prozent weniger Leistung vor, bei jedem weiteren Mal 30 Prozent. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Kürzungen von mehr als 30 Prozent nicht zulässig.

Schonvermögen

Heils im Bundestag bereits mit kleineren Änderungen beschlossener Entwurf sieht weiter eine zweijährige »Karenzzeit« vor. 24 Monate lang sollen angemessene Kosten für Miete und Heizung übernommen werden. Erspartes soll nicht aufgebraucht werden müssen, wenn es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten 60 000 Euro und 30 000 Euro für jede weitere Person in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Selbst genutzte Grundstücke oder Eigentumswohnungen sollen nicht berücksichtigt werden.

Zuverdienstregeln

Theurer sagte, die FDP rate ihren Koalitionspartnern, »lösungsorientiert« in die Verhandlungen zu gehen. »Dieses Ziel könnte beispielsweise noch stärker durch attraktivere Hinzuverdienstregeln in den Blick genommen werden, statt durch ein Aussetzen von Sanktionen.« Laut bisherigem Entwurf soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können, wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient. Die Freibeträge in diesem Bereich sollen auf 30 Prozent angehoben werden. Die Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende sollen auf 520 Euro erhöht werden.

Vermittlungsausschuss

Das Vermittlungsgremium von Bundestag und Bundesrat kommt nun ins Spiel, weil die Länderkammer anders als das Parlament dem Entwurf nicht zugestimmt hat. Der Ausschuss besteht aus 32 Mitgliedern - je 16 von Bundestag und Bundesrat. Den Vorsitz führt Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Auch Merz, der den Bürgergeld-Entwurf als vermurkst abgelehnt hatte, sitzt in dem Schlichtungsgremium. Die Beratungen sind vertraulich. Wenn es einen Kompromiss gibt, muss diese neue Fassung des Gesetzentwurfs wieder von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden. Nach dem Willen von Arbeitsminister Heil soll die Länderkammer dem Gesetz bereits an diesem Freitag grünes Licht geben. Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit muss das Regelwerk bis Ende des Monats beschlossen werden, so dass das Geld rechtzeitig zum Jahresbeginn fließen kann.

© dpa-infocom, dpa:221121-99-596991/8