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Koalition will Einwanderung von Arbeitssuchenden erleichtern

Viele Unternehmen suchen händeringend Fachkräfte - aber Menschen aus Nicht-EU-Staaten haben es oft schwer, eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu bekommen. Ändert sich das nun?

Ausländische Fachkräfte
»Aufenthaltstitel« steht auf einer »Blauen Karte« für ausländische Fachkräfte. Foto: Daniel Karmann
»Aufenthaltstitel« steht auf einer »Blauen Karte« für ausländische Fachkräfte.
Foto: Daniel Karmann

Arbeitssuchende aus dem Ausland sollen künftig leichter rechtmäßig nach Deutschland kommen können. Dafür soll eine sogenannte Chancenkarte eingeführt werden, wie am Freitag aus Regierungskreisen in Berlin verlautete. Das sehen neue Eckpunkte für die Fachkräfteeinwanderung vor, die nun weiter innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

Zu den Auswahlkriterien bei der Chancenkarte sollen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug gehören, so die Eckpunkte. Geschaffen werden solle die Möglichkeit einer zweiwöchigen Probebeschäftigung. Auf diesen Wegen soll auch Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten mit gutem Potenzial ein Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden, die nicht bereits etwa als Fachkräfte anerkannt sind.

Wie bisher soll laut den Eckpunkten aber gelten: »Anerkannte ausländische Fachkräfte bilden (...) das Rückgrat der Erwerbsmigration nach Deutschland.« Hierbei sollen weiter ein anerkannter Abschluss, ein Arbeitsvertrag und zu Inländern gleichwertige Beschäftigungsbedingungen als Voraussetzungen gelten. Künftig soll man als Fachkraft aber jede anerkannte Beschäftigung ausüben dürfen.

Ampel will Einwanderung gegen Fachkräftemangel

Neben in Deutschland anerkannten Fachkräften und Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie den Menschen mit Potenzial soll eine weitere Gruppe leichter anerkannt werden. Dabei handelt es sich um Menschen mit zweijähriger Erfahrung in dem Beruf, der ausgeübt werden soll. Nötig soll bei ihnen ein Berufs- oder Hochschulabschluss sein, der in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Nicht nötig sein soll hier künftig aber, dass der Abschluss als gleichwertig mit einem Abschluss in Deutschland anerkannt wird.

Insgesamt zielt das geplante Gesetz auf mehr Fachkräfteeinwanderung ab. »Deutschland benötigt branchenübergreifend dringend Fachkräfte«, heißt es in den Eckpunkten. Bereits vergangene Woche hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) anlässlich der Verabschiedung einer Fachkräftestrategie im Bundeskabinett der Deutschen Presse-Agentur gesagt, dass die Regierung im Herbst Eckpunkte »für ein moderneres Fachkräfteeinwanderungsgesetz« vorlegen wolle.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP unter anderem angekündigt, neben dem bestehenden Einwanderungsrecht mit der Einführung einer Chancenkarte eine weitere Säule etablieren zu wollen.

Fürsprecher in weiteren Ministerien

»Wir wollen das Einwanderungsrecht deutlich offener und einfacher gestalten«, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nun laut einer in Berlin verbreiteten Mitteilung. »Neben den rechtlichen Änderungen wollen wir auch umfassende Begleitmaßnahmen zum Einwanderungsprozess aufsetzen von der Anwerbung der ausländischen Fachkräfte, über die Visaverfahren bis zur Erstintegration in Deutschland.«

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) sagte, sie verbinde mit dem Wort »Fachkräfteeinwanderung« viele Gesichter von jungen, gut ausgebildeten Menschen, »die ich auf meinen Auslandsreisen getroffen habe«. Heil sagte, die Koalition mache den Weg frei, »um kluge Köpfe und helfende Hände für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen«. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: »Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können.«

Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger ergänzte, gestärkt werde auch die Bildungszuwanderung mit vereinfachten Möglichkeiten, für eine Ausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben.

Bundesinnenministerium zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

© dpa-infocom, dpa:221021-99-214953/2