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Kindergrundsicherung: Finanzierung sorgt für Streit

Sie scheint zu einem weiteren Zankapfel der Bundesregierung geworden zu sein: Die Finanzierung der sogenannten Kindergrundsicherung. Grüne pochen auf eine Erhöhung der Leistungen, die FDP findet das zu teuer.

Kindergrundsicherung
Mit der sogenannten Kindergrundsicherung sollen staatliche Leistungen für Kinder gebündelt werden. Foto: Peter Kneffel
Mit der sogenannten Kindergrundsicherung sollen staatliche Leistungen für Kinder gebündelt werden.
Foto: Peter Kneffel

Die sogenannte Kindergrundsicherung ist eines der größten sozialpolitischen Vorhaben der Ampel. Sie soll staatliche Leistungen für Kinder bündeln - einem Konzept von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zufolge kostet die Umsetzung etwa zwölf Milliarden Euro. Geld, das Finanzminister Christian Lindner (FDP) wegen der Verschuldung der letzten Jahre nicht ausgeben will.

Eckpunkte der Kindergrundsicherung

Bei der Kindergrundsicherung sollen ganz unterschiedliche Leistungen gebündelt werden. Darunter fallen beispielsweise das Kindergeld, der Kinderzuschlag und auch finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten. Oftmals wissen Familien bislang nicht, dass sie diese Leistungen beantragen können. Zudem erscheinen die bürokratischen Hürden zu hoch.

Um das zu beheben ist ein einfach zu bedienendes »Kindergrundsicherungsportal« geplant. Über einen »Kindergrundsicherungs-Check« sollen Familien auch aktiv darauf hingewiesen werden, dass sie möglicherweise Ansprüche auf weitere Zahlungen haben. Aus der bisherigen Holschuld der Bürger soll eine Bringschuld des Staates werden, lautet das Motto im Familienministerium.

Kindergeld soll zu Garantiebetrag werden

Ein sogenannter Garantiebetrag soll künftig Teil der Kindergrundsicherung sein und damit das heutige Kindergeld ersetzen. Dies liegt bei 250 Euro pro Monat und Kind. Damit Kinder aus armen Familien besonders unterstützt werden, soll gestaffelt nach finanzieller Lage der Berechtigten ein Zusatzbetrag obendrauf kommen. Sobald die Kinder volljährig sind und nicht mehr bei ihrer Familie wohnen, soll das Geld direkt an sie gehen, um Ausbildung oder Studium zu bezahlen.

Streit um die Finanzierung

Die Ampel-Regierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, mit der Kindergrundsicherung mehr Kinder aus der Armut holen zu wollen. »Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern«, heißt es in dem Papier. Doch die Auslegung der Formulierung bietet nun Spielraum: Die Grünen und Familienministerin Paus wollen die individuellen Leistungen für Kinder erhöhen. Aus ihrer Sicht braucht es insgesamt etwa zwölf Milliarden Euro für das Projekt Kindergrundsicherung.

Finanzminister Lindner rechnet aber mit deutlich geringeren Kosten. »Es gibt Einvernehmen, dass wir die den Familien zustehenden Leistungen automatisiert, digitalisiert zur Verfügung stellen«, sagte Lindner. Alleine die Bewilligungen für berechtigten Familien zu automatisieren, werde 2025 schätzungsweise zwei bis drei Milliarden Euro kosten.

Kindergrundsicherung soll 2025 kommen

Am Gesetz dafür arbeitet die Ampel momentan. Ein Gesetzentwurf ist für Herbst geplant, 2025 könnte die Kindergrundsicherung eingeführt werden. Abzuwarten bleibt, was aus dem Streit in der Koalition bei dem Thema wird - nach Ansicht von Lindner liegt noch Arbeit vor der Ampel. Doch die Bündelung von staatlichen Leistungen für Familien sei ja auch erst für 2025 vorgesehen, bremste der FDP-Chef zuletzt.

Armut bei Familien

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert mit Blick auf die Armutsgrenze eine höhere Kindergrundsicherung als die heutigen Sätze für Kinder beim Bürgergeld. »Die Leistungen des Bürgergeldes für Familien liegen unter der offiziellen Armutsgrenze - ein nicht akzeptabler Skandal, der auf dem Rücken armer Kinder stattfindet«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.

Ein Rechenbeispiel des DGB macht deutlich, dass das Armutsrisiko bei der derzeitigen Inflation noch mal gestiegen ist: Der Bürgergeldanspruch einer Alleinerziehenden mit einem 14-jährigen Kind liege 174 Euro unterhalb der Armutsgrenze für diesen Haushaltstyp, teilte der DGB der Deutschen Presse-Agentur mit. Berücksichtigt man nun die aktuelle Preisentwicklung des Jahres 2023 liegen die Leistungen nach Berechnungen des DGB für eine Alleinerziehende mit einem 14-jährigen Kind sogar 415 Euro unter der Armutsgrenze.

© dpa-infocom, dpa:230308-99-870340/2