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Kassenärzte: Probleme bei Versorgung von Kriegsflüchtlingen

Wer vor dem Krieg in der Ukraine flüchtet, soll so unbürokratisch und einfach wie möglich in Deutschland Schutz finden. Doch die ärztliche Versorgung der Menschen stellt das vor Schwierigkeiten.

Medizinische Versorgung der Kriegsflüchtlinge
Bei der medizinischen Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sehen Kassenärzte große Schwierigkeiten. Foto: Patrick Seeger
Bei der medizinischen Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sehen Kassenärzte große Schwierigkeiten.
Foto: Patrick Seeger

Bei der medizinischen Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sehen die Kassenärzte immer noch erhebliche Schwierigkeiten.

»Registrierungsprobleme führen dazu, dass insbesondere die Arzneimittelversorgung derzeit nicht sichergestellt werden kann«, schrieb der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung diese Woche in einem Brief an Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt.

Um sicherzustellen, dass die aus dem Kriegsgebiet ankommenden Menschen sofort und unbürokratisch behandelt und mit Arzneimitteln versorgt werden könnten, wäre es auch Sicht der Kassenärzte zudem gut, einen zentralen Kostenträger zu benennen.

Dass noch nicht alle Menschen, die seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Zuflucht in Deutschland gesucht haben, registriert sind, hat vor allem zwei Gründe: Ukrainer reisen erst einmal ohne Visum ein und müssen sich daher nicht sofort bei den Behörden anmelden. In einigen Städten kommt es aufgrund mangelnder Kapazitäten zu teilweise erheblichen Verzögerungen bei der Registrierung der Schutzsuchenden.

Problem Massenunterkunft

Sorgen bereitet den Ärzten auch die Situation derjenigen Geflüchteten, die in Massenunterkünften untergebracht sind. »Gegenwärtig fehlt es in vielen Kommunen an einer einheitlichen Sicherstellung der nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Untersuchungen«, etwa auf Tuberkulose, heißt es in dem Brief des Vorstandes der Bundesvereinigung. Außerdem gebe es vor Ort teils zu wenig niedergelassene Ärzte.

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) hervorgeht, haben bislang neun der 16 Bundesländer mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart, dass Flüchtlinge aus der Ukraine dort eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und im Saarland ist dies den Angaben zufolge noch nicht der Fall.

»Damit werden medizinische Behandlungen der Geflüchteten erschwert«, kritisierte Bünger. Die ohnehin überlasteten Beschäftigten der Sozialämter würden »unnötig bürokratisch belastet«. Sie forderte: »Wenn einzelne Bundesländer offenbar nicht mitziehen, dann muss das Gesetz geändert werden, um die erforderlichen Gesundheitsleistungen unkompliziert zu gewährleisten.«

© dpa-infocom, dpa:220326-99-679203/3