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Kanzleramt muss Protokolle zu Corona-Konferenzen herausgeben

Bei den Bund-Länder-Konferenzen wurden Lockdowns und Kontaktbeschränkungen beschlossen. Doch wie es zu den Entscheidungen kam, war bislang nicht bekannt. Das ändert sich nun.

Bund-Länder-Videokonferenz
Ministerpräsidenten, Kanzlerin und weitere Vertreter der Bundesregierung sind während der Bund-Länder-Konferenz auf einem Bildschirm. Foto: Ole Spata
Ministerpräsidenten, Kanzlerin und weitere Vertreter der Bundesregierung sind während der Bund-Länder-Konferenz auf einem Bildschirm.
Foto: Ole Spata

Das Bundeskanzleramt muss interne Protokolle zu Bund-Länder-Konferenzen in der Corona-Pandemie offenlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage des »Tagesspiegel« in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil entschieden (Az.: VG 2 K 155/21).

Laut Gericht muss die Bundesregierung die Aufzeichnungen von fünf Treffen im Jahr 2020 herausgeben. Vier der Kurzprotokolle stammen aus der Zeit des ersten Corona-Lockdowns und entstanden bei Konferenzen im März und April 2020, das fünfte im November 2020.

Ausweislich von Gerichtsunterlagen gab das Kanzleramt in dem Verfahren an, dass zu weiteren Terminen in dem Jahr keine Protokolle vorliegen. Der »Tagesspiegel« hatte Ende 2020 den Zugang zu den Dokumenten nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt, daher bleibt die Herausgabe zunächst auf diesen Zeitraum beschränkt.

Eine Begründung für das Urteil gab es zunächst vom Gericht noch nicht, sie soll erst kommende Woche veröffentlicht werden, nachdem das Urteil allen Beteiligten zugestellt worden sei, hieß es.

Bei ihren Gipfeln, die in der Corona-Hochphase im wesentlichen per Video stattfanden, verständigten sich die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder auf wichtige Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie. Zu den einschneidensten Maßnahmen zählten Lockdowns und Kontaktbeschränkungen. Nach den Beratungen informierten Merkel sowie einige Ministerpräsidenten über die Ergebnisse jeweils bei Pressekonferenzen.

Während die Bundesregierung die Unterlagen zum Ablauf der Beratungen als vertraulich einstufte und nicht herausgeben wollte, argumentierte der »Tagesspiegel«, die Protokolle der Corona-Gipfel aus den Anfangszeiten der Pandemie seien bereits jetzt historische Dokumente. Zudem gebe es erhebliches öffentliches Interesse daran, wie sich die Regierungschefs in den damaligen Verhandlungen positioniert hätten.

»Das Urteil stärkt die Informationsfreiheit und schafft Transparenz in der politisch wichtigen Frage, wie die Entscheidungen am Beginn der Corona-Pandemie zustande kamen«, sagte der rechtspolitische Korrespondent der Zeitung, Jost Müller-Neuhof, der Deutschen Presse-Agentur.

© dpa-infocom, dpa:220701-99-878230/2