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Justizministerin fordert Maskenpflicht zu überprüfen

Die Coronavirus-Infektionszahlen sinken seit geräumer Zeit. Justizministerin Lambrecht fordert angesichts dieser Entwicklung, die Pflicht zum Tragen von Masken zu überprüfen.

Christine Lambrecht
Justizministerin Lambrecht fordert von den Ländern, die Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht zu prüfen. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Justizministerin Lambrecht fordert von den Ländern, die Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht zu prüfen. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

BERLIN. Angesichts der abflauenden Coronavirus-Pandemie fordert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Länder auf, die weitere Fortdauer der Maskenpflicht zu überprüfen.

Die Länder müssten klären, »ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken«, sagte die SPD-Politikerin der »Bild am Sonntag«. »Das gilt auch für die Schulen, denn Schülerinnen und Schüler sind von der Maskenpflicht besonders betroffen.«

Kubicki fordert komplettes Ende der Maskenpflicht

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) forderte ein komplettes Ende der Maskenpflicht. »Bei einer klaren Inzidenz unter 35 darf der Staat gar keine Grundrechte pauschal für alle Bürger einschränken. Die allgemeine Maskenpflicht müsste daher bei strenger Auslegung des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, erst recht draußen«, sagt Kubicki dem Blatt. Die Landesregierungen müssten jetzt zügig ihre Verordnungen ändern, sonst werden sie bald von den Verwaltungsgerichten gezwungen. Der Staat solle lieber eine Informationskampagne aufsetzen, die erklärt, wie sich Menschen in U-Bahnen und Menschenansammlungen mit Masken schützen können. »Die Eigenverantwortung der Menschen muss wieder zentraler Bestandteil unseres Zusammenlebens werden - nicht die ständige Vorgabe von Verhaltensregeln durch den Staat.«

Dänemark schafft Maskenpflicht nahzu ab

In Dänemark wird ab diesem Montag die Pflicht zum Tragen einer Maske für fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens aufgehoben. Einzige Ausnahme davon bleibt der öffentliche Nahverkehr - dort aber auch nur, wenn man nicht sitzt.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Januar sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern; regional können weitere Vorschriften gelten. (dpa)

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