Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine IS-Rückkehrerin aus Sankt Augustin bei Bonn wegen Mitgliedschaft in der ausländischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und schwerer Kindesentziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß des am Dienstag verkündeten Urteils entsprach der Forderung der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die 33-jährige Konvertitin hatte sich im Juli 2015 dem IS angeschlossen und ihren damals fünfjährigen Sohn gegen den Willen des Vaters mit nach Syrien genommen. Zudem besaß sie nach Überzeugung des Düsseldorfer Staatsschutzsenats beim IS zwei Sturmgewehre und habe so gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Zum Prozessauftakt Ende März hatte sich die Angeklagte von der Terrormiliz distanziert. Der IS habe sie »gelockt und verführt«.
Die Angeklagte war Anfang 2019 von kurdischen Milizen in Syrien gefangen genommen und dort bis zu ihrer Auslieferung im Oktober 2021 in Internierungslagern festgehalten worden. Nach Ansicht des Gerichts kann diese Zeit nicht auf die Haftstrafe angerechnet werden, da es sich um keinen staatlich angeordneten Freiheitsentzug gehandelt habe.
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