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Iran will über Interpol nach US-Präsident Trump fahnden

Vor einem Jahr wurde der iranische Top-General Soleimani bei einem Raketenangriff der US-Armee im Irak getötet. Den Auftrag dazu erteilte US-Präsident Trump. Der Iran schlägt nun einen ungewöhnlichen Weg ein.

Nach Jahrestag von US-Angriff auf Irans Top-General
Eine Frau hält ein Bild des einflussreichen irakischen Milizen-Anführers Abu Mahdi al-Muhandis (l) und des iranischen Top-Generals Ghassem Soleimani, die am 03.01.2020 durch die US-Armee bei einem Raketenangriff in der Nähe des Bagdader Flughafens getötet wurden, während einer Gedenkfeier. Foto: Anmar Khalil/AP/dpa
Eine Frau hält ein Bild des einflussreichen irakischen Milizen-Anführers Abu Mahdi al-Muhandis (l) und des iranischen Top-Generals Ghassem Soleimani, die am 03.01.2020 durch die US-Armee bei einem Raketenangriff in der Nähe des Bagdader Flughafens getötet wurden, während einer Gedenkfeier. Foto: Anmar Khalil/AP/dpa

TEHERAN. Im Zusammenhang mit der Ermordung des iranischen Top-Generals Ghassem Soleimani vor einem Jahr hat der Iran bei Interpol die internationale Fahndung nach US-Präsident Donald Trump beantragt.

»Wir haben diesbezüglich bei Interpol gegen 48 Personen, unter anderem gegen Trump, US-Kommandeure und Pentagonvertreter sowie amerikanische Truppen in der Region eine Red Notice eingereicht«, sagte Justizsprecher Gholam-Hussein Ismaili am Dienstag. In der Frage gebe es eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Irak, sagte der Sprecher im iranischen Staatsfernsehen.  

Die 1923 gegründete Interpol bietet ihren 194 Mitgliedsstaaten Mittel zur Koordination der Polizeiarbeit an. Über die Rote Ausschreibung (»Red Notice«) kann ein Land andere Länder ersuchen, eine Person ausfindig zu machen und festzunehmen. Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl stellt eine Rote Ausschreibung von Interpol aber keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Festnahme in Deutschland dar. Darüber muss erst das Bundeskriminalamt entscheiden, das auch die Verbindung zu Interpol hält. Es gibt auch »andersfarbige« Ausschreibungen, zum Beispiel Auskunftersuchen.

Auf Trumps Anweisung hatte die US-Armee am 3. Januar 2020 Soleimani bei einem Irakbesuch mit einem Raketenangriff in der Nähe des Bagdader Flughafens getötet. Dabei kam auch der einflussreiche irakische Milizenführer Abu Mahdi al-Muhandis um. Soleimani war Kommandeur der Al-Kuds-Brigaden, die zu einer Eliteeinheit der iranischen Streitkräfte gehören. Er koordinierte die Aktivitäten irantreuer Milizen im Irak und in anderen Ländern.  

Präsident Hassan Ruhani nannte Soleimani einen Nationalhelden, der nach seiner Ermordung durch die USA zu einer Legende in der Region geworden sei. Teheran werde seinen Mord »zu gegebener Zeit« rächen, gleichzeitig auch gegen Trump und das Pentagon juristische Schritte einleiten, sagte er.

Interpol äußerte sich auf Nachfrage nicht konkret zum Antrag aus dem Iran und teilte lediglich mit: Gemäß Artikel 3 der Interpol-Satzung sei es der Organisation strengstens untersagt, irgendwelche Interventionen oder Aktivitäten mit politischem, militärischem, religiösem oder rassistischem Charakter zu unternehmen. »Daher würde Interpol, falls oder wenn derartige Anfragen an das Generalsekretariat gerichtet würden, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen unserer Verfassung und unserer Regeln, Anfragen dieser Art nicht berücksichtigen.« (dpa)