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Aktuell Inland

Immer mehr Ermittlungsverfahren wegen Z-Symbols

Auf Panzern und Uniformen der russischen Truppen ist häufig ein weißes Z zu sehen. Es steht für »za pobedu« (»Für den Sieg«). Auch in Deutschland wird das Symbol verwendet, mit Folgen.

Pro-russische Kundgebung
Eine russische Demonstratin in einem T-Shirt mit dem Buchstaben »Z«, der zum Symbol der Unterstützung für die russischen Streitkräfte geworden ist. Foto: Marwan Naamani
Eine russische Demonstratin in einem T-Shirt mit dem Buchstaben »Z«, der zum Symbol der Unterstützung für die russischen Streitkräfte geworden ist.
Foto: Marwan Naamani

In Deutschland wird immer öfter wegen des Z-Symbols ermittelt, das für die Unterstützung des russischen Krieges in der Ukraine steht.

Wie eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) bei mehreren Landesbehörden ergab, wurden seit dem 24. Februar mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs eingeleitet. In der Mehrheit der Fälle gehe es um die Verwendung des Z-Symbols. Da solche Verfahren nicht in allen Bundesländern gesondert erfasst werden, dürfte die tatsächliche Zahl weitaus höher liegen.

Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes Z zu sehen. Es steht für »za pobedu« (»Für den Sieg«). Auch außerhalb des Kriegsgebietes wird es auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt. Mehrere Bundesländer haben strafrechtliche Konsequenzen angekündigt, wenn das Symbol auch in Deutschland gezeigt werden sollte.

Es könne als »Billigung einer Straftat« gewertet werden, wenn ein Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg nachzuweisen sei, hieß es unter anderem aus dem NRW-Innenministerium. Dann drohen laut Paragraf 140 im Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Laut RND-Umfrage bei Innen- und Justizministerien sowie Landeskriminalämtern wurden allein in Sachsen-Anhalt seit Kriegsbeginn mindestens 19 Verstöße gegen Paragraf 140 erfasst; in 17 dieser Fälle sei es laut Landesinnenministerium um die Verwendung des Z-Symbols gegangen. In Hamburg seien mindestens 17 Verfahren wegen der Billigung des Angriffskriegs eingeleitet worden, in 16 davon sei es ebenfalls um das Z-Symbol gegangen. In Nordrhein-Westfalen seien dem Landesinnenministerium 37 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen Paragraf 140 bekannt, bei 22 Vorgängen gehe es um das Z-Symbol.

© dpa-infocom, dpa:220418-99-952563/3