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Heil wirbt für Bürgergeld - Schlusspunkt nach langem Ringen

Um das Bürgergeld gibt es noch einmal eine deftige Auseinandersetzung im Bundestag. Nun kann sich die große Mehrheit hinter dem Nachfolger von Hartz IV versammeln - doch zwei Abstimmungen sind noch nötig.

Hubertus Heil
Erhofft sich von dem Bürgergeld, dass es den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärkt: Hubertus Heil. Foto: Britta Pedersen
Erhofft sich von dem Bürgergeld, dass es den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärkt: Hubertus Heil.
Foto: Britta Pedersen

In einem hitzigen Schlagabtausch zum geplanten Bürgergeld hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Bundestag zur Zustimmung beim finalen Votum aufgerufen. Nach den Parlamentariern sollen an diesem Freitag die Länder im Bundesrat über die Sozialreform abstimmen.

Die Abstimmungen sollen den Schlusspunkt hinter wochenlange Verhandlungen über das Prestigeprojekt der Ampel-Koalition setzen, das die bisherige Grundsicherung Hartz IV ersetzen soll. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat billigte am Mittwochabend einen von Union und Ampel ausgehandelten Kompromiss.

Mit der Reform soll zum 1. Januar die monatliche staatliche Hilfe für mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland steigen - so stark wie seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 nicht mehr.

Positionen im Parlament

Heil nannte als Motto der Regierung in den Haushaltsberatungen im Bundestag: »Chancen und Schutz«. Wichtiger als Leitmotive sei aber der Blick auf die Lebenswirklichkeit der Menschen. »Und die verbessern wir mit unserer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Schritt für Schritt, und jetzt machen wir einen großen Schritt mit dem Bürgergeld, und morgen haben Sie alle die Chance, zuzustimmen.« Heil sagte: »Wer arbeiten will, soll unterstützt werden, wer arbeiten kann, muss die Chance in Deutschland bekommen.«

Der CSU-Sozialexperte Stephan Stracke kündigte Zustimmung der Unionsfraktion an - und verwies auf Änderungen an Heils Entwurf. »Der Freischuss bei Pflichtverletzungen ist vom Tisch«, sagte Stracke. Die Grünen nahmen Vorwürfe gegen die Union auf, sie habe ihre Kritik an Heils Plänen mit Übertreibungen und falschen Details untermauert. Der Grünen-Sozialexperte Frank Bsirske sprach mit Blick auf CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Chef Markus Söder von einem »mit Ignoranz und Lügen durchtränkten Schäbigkeitswettbewerb, in den uns in den vergangenen Wochen die Herren Merz und Söder gestürzt haben mit der AfD«.

AfD und Linke kritisierten die Pläne aus gegensätzlicher Richtung. »Das Bürgergeld lädt zu Missbrauch ein und ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die jeden Tag aufstehen und sich ihr Einkommen selbst erarbeiten«, sagte die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing. Gesine Lötzsch von der Linken meinte: »Das Vermittlungsverfahren hat das Gesetz nicht besser, sondern schlechter gemacht.« Im Einklang mit dem Paritätischen Sozialverband warb sie für eine Regelsatzerhöhung auf 725 Euro - statt 502 Euro, die ab Neujahr tatsächlich an alleinstehende Bedürftige fließen sollen.

Vorgeschichte mit Vermittlung

Zuerst hatte die Union Widerstand gegen Heils Pläne geleistet. Im Bundestag fanden diese trotzdem eine Mehrheit der Ampel. Der Bundesrat stoppte den Entwurf dagegen. In der Folge handelten Fachpolitikerinnen und -politiker von CDU/CSU und Ampel-Koalition über mehrere Tage einen Kompromiss aus. Zur verfassungsgemäßen Beendigung des Streits trat am Mittwoch dann der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zusammen. Die 16 Vertreterinnen und Vertreter beider Häuser saßen eineinhalb Stunden zusammen. Die bereitgestellten Suppen, Hähnchenspieße und Salatbecher waren nur teilweise aufgebraucht, bevor die Mitglieder die Einigung verkündeten.

Arbeitsminister Heil betonte noch am Abend: »Heute ist klar: Das Bürgergeld kommt zum 1. Januar - Hartz IV geht.« Der CDU-Arbeitsmarktexperte Hermann Gröhe sagte: »Es ist für uns zentral gewesen, die Balance zwischen Fördern und Fordern wieder herzustellen.«

Sanktionen und Schonvermögen

Die Union setzte härtere Sanktionsandrohungen durch. Gestrichen wurde eine von Heil geplante »Vertrauenszeit«: In den ersten sechs Monaten sollten Leistungsbeziehenden ursprünglich Bezüge nicht gekürzt werden können, wenn sie etwa Job-Bewerbungen unterlassen. Nun sollen solche Sanktionen von Anfang an möglich sein. Die Kürzungen sollen beim ersten Mal 10 Prozent, beim zweiten Mal 20 Prozent und dann 30 Prozent betragen können.

Zudem sollten laut Heils Ursprungsentwurf in einer »Karenzzeit« von zwei Jahren angemessene Kosten für Miete und Heizung übernommen werden. Erspartes bis 60.000 Euro sollte nicht aufgebraucht werden müssen. Diese Schwelle wurde auf 40.000 Euro gesenkt. Bei jeder weiteren Person in sogenannten Bedarfsgemeinschaften sollen zusätzlich 15.000 Euro erlaubt sein. Diese »Karenzzeit« soll nun nur ein Jahr dauern.

Kernziele der Reform

Weitgehend unangetastet blieben die Teile der Reform, die zu einem stärkeren Kümmern der Jobcenter führen sollen. Sie sollen am 1. Juli starten. Individuell soll künftig ausgelotet werden, welche Qualifizierung oder Umschulung Betroffene machen müssen, so dass sie wieder auf eigene Beine kommen. Gestrichen werden soll der Vorrang der Vermittlung in Arbeit - beendet werden soll so der »Drehtüreffekt« von Jobcenter zum Helferjob und zurück.

Die Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Heils Vorgängerin im Ministeramt Andrea Nahles, sagte, sie hoffe, dass die »Kundinnen und Kunden« der Jobcentern sich auf neue Kooperationen einlassen würden. »Die neuen Aufgaben werden mit den bisherigen Personalkörpern nicht durchführbar sein«, räumte Grünen-Politiker Bsirske im Bundestag ein. Deshalb sei mehr Geld vom Bund für die Bundesagentur eingeplant.

Nicht nur Arbeitslose betroffen

Gibt es am Freitag wie geplant grünes Licht, dann fließt mehr Geld an verschiedene Gruppen: An die rund 5,4 Millionen Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, darunter gut 3,8 Millionen erwerbsfähige und gut 1,5 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Dieselben Sätze erhalten zudem die zuletzt rund 215.000 Menschen mit Hilfe zum Lebensunterhalt und die zuletzt rund 1,1 Millionen Personen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Auch wenn das Asylbewerberleistungsgesetz nicht direkt im Bürgergeldgesetz enthalten ist, werden in der Folge laut Arbeitsministerium auch die Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes angepasst. Solche Leistungen erhielten laut einer Schätzung zum Jahresende 2021 rund 410.000 Menschen.

© dpa-infocom, dpa:221123-99-639804/9