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Haftstrafe für Anschlag auf Synagoge

Ein 22-Jähriger wollte die Synagoge im bayerischen Ermreuth brennen sehen. Davon ist das Amtsgericht Bamberg überzeugt. Auch wenn ein Brandanschlag fehlschlug, muss er in Haft.

Prozess
»Gefestigte judenfeindliche und rechtsextreme Geisteshaltung«: Der Beschuldigte (r.) und sein Anwalt. Foto: Daniel Vogl
»Gefestigte judenfeindliche und rechtsextreme Geisteshaltung«: Der Beschuldigte (r.) und sein Anwalt.
Foto: Daniel Vogl

Der Versuch schlug fehl. Und doch hat es ein junger Mann aus Franken geschafft, vor allem bei jüdischen Menschen wieder eine Angst zu wecken, die sie lange nicht mehr hatten: Dass Synagogen in Deutschland brennen könnten. Davon zeigte sich Oberstaatsanwalt Andreas Franck überzeugt im Prozess um den versuchten Brandanschlag auf die Synagoge von Ermreuth in Oberfranken.

Das Amtsgericht Bamberg folgte der Auffassung des Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz und verurteilte den 22 Jahre alten Angeklagten zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Der Vorsitzende Richter Matthias Bachmann attestierte dem Angeklagten eine seit Jahren bestehende rechtsextreme Gesinnung. Er sei sich der Konsequenzen seiner Tat trotz eines erheblichen Alkoholkonsums bewusst gewesen. Das Urteil solle auch ein deutliches Zeichen setzen.

Der junge Mann nahm das Urteil regungslos auf. Er hatte vor Gericht erklärt, eine rechtsradikale Gesinnung zu haben und eingeräumt, in der Nacht auf Neujahr 2023 in betrunkenem Zustand eine Scheibe der Synagoge eingeschlagen zu haben. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie er daraufhin mehrfach versuchte, ein Feuerwerk anzuzünden und es in die Synagoge zu werfen. Als das nicht gelang, ging er schließlich weiter. In dem Gebäude befanden sich zu dieser Zeit keine Menschen.

Mann räumt die Tat ein

Den an der Synagoge entstandenen Schaden haben die Eltern des Angeklagten der jüdischen Gemeinde erstattet. Der Mann räumte die Tat im Prozess ein und sprach von einem »schändlichen Fehlverhalten«. Doch aus seiner Gesinnung machte er keinen Hehl.

Auf seinem Handy fanden Ermittler zudem zahlreiche Bilder, Texte und Musikstücke mit rechtsradikalem und antisemitischem Inhalt. Auf einem Foto steht der Angeklagte vor einer Reichsflagge und zeigt den Hitlergruß. Er habe erkannt, dass ihn seine Gesinnung im Leben nicht weiter bringe, sondern ins Gefängnis, sagte der Angeklagte zum Ende des Prozesses. Von seinem rechten Freundeskreis und rechtsextremen Medien wolle er sich in Zukunft fernhalten.

Der Vorsitzende Richter hielt das nicht für glaubhaft. Er gehe nicht davon aus, dass dem Angeklagten dies in absehbarer Zeit gelinge. Eine Bewährungsstrafe, wie vom Verteidiger des Mannes gefordert, sei deshalb nicht vertretbar. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München hatte eine dreijährige Haftstrafe gefordert.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hatte die versuchte Brandstiftung als »Anschlag auf unsere Demokratie« bezeichnet. Die 1822 errichtete Synagoge in der rund 900 Einwohner zählenden Gemeinde Ermreuth steht heute beispielhaft für das Landjudentum, das früher viele fränkische Dörfer prägte.

© dpa-infocom, dpa:230526-99-837190/3