Logo
Aktuell Inland

Häusliche Pflege soll einfacher werden

Häusliche Pflege - Angehörige gehen dabei täglich an ihre Grenzen und darüber hinaus. Und für digitale Helfer müssen die Betroffenen meist selbst zahlen. Neue Vorstöße zielen auf spürbare Vereinfachungen ab.

Häusliche Pflege
Helfen sollen Berater, sogenannte Ko-Piloten, die regelmäßige Hausbesuche machen. Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa
Helfen sollen Berater, sogenannte Ko-Piloten, die regelmäßige Hausbesuche machen. Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin (dpa) - Hunderttausende pflegende Angehörige in Deutschland stehen wegen Überlastung kurz davor, ihren Dienst einzustellen.

Ein neuer Vorstoß aus der Bundesregierung zielt nun darauf ab, die Pflege in den eigenen vier Wänden grundsätzlich zu erleichtern. Verbraucherschützer fordern zudem die Kostenübernahme für sogenannte digitale Pflegehelfer wie Sturzsensoren durch die Krankenkassen.

Von den 2,5 Millionen Menschen, die zuhause etwa Ehemann, Vater oder Mutter pflegen, würden 185.000 ihren Dienst am Liebsten einstellen. Das zeigte ein Pflegereport der Krankenkasse Barmer schon 2018.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sagt: »Das wäre eine Katastrophe.« Nun legte Westerfellhaus ein Konzept vor, dass Betroffenen echte Erleichterungen bringen soll.

Heute leide die häusliche Pflege unter einem »Leistungsdschungel«, heißt es dort. Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst, Pflegegeld, Tagespflege, Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege - durch den Wust vieler teils kombinierbarer, teils sich ausschließender Leistungen könnten viele nicht durchsteigen. »Viele geben auf dem Weg frustriert auf«, sagt Westerfellhaus. Sein Rezept dagegen: die Bündelung von Leistungen - und systematische Beratung.

BÜNDELUNG VON LEISTUNGEN:

Westerfellhaus will alle Mittel, die die Pflegekassen zur Betreuung oder für Hilfsmittel zahlen, in ein für jeden individuelles Betreuungsbudget fließen lassen. Aus einem zweiten Geldtopf, dem Entlastungsbudget, sollen alle zeitweisen Aufenthalte der Pflegebedürftigen in Einrichtungen gezahlt werden können, die die Angehörigen für diese Zeit entlasten. Alle Leistungen sollen flexibler als heute in Anspruch genommen werden können.

SYSTEMATISCHE BERATUNG:

Ähnlich dem Hebammen-System soll ein System an Ko-Piloten für die Pflege aufgebaut werden: Pflegekräfte oder Sozialarbeiter sollen regelmäßig nach Hause kommen, die Betroffenen beraten und die passenden Angebote finden. Wird jemand neu pflegebedürftig, rechnet Westerfellhaus mit einem Bedarf von 9 bis 13 Stunden pro Monat.

ERHOFFTER NUTZEN:

Durch die Budgets und die Beratung sollen die Beträge leichter zur Verfügung gestellt und einfacher eingesetzt werden können. »Heute müssen bis zu 20 unterschiedliche Anträge gestellt werden, um an Leistungen zu kommen«, sagt Westerfellhaus. Damit soll Schluss sein. Es sei zwar nicht geplant, neue Leistungen zu bestimmen - aber es würden wohl schon mehr Mittel genutzt. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 soll ein Pflegebudget von 1500 Euro im Monat zur Verfügung stehen. Nicht ausgeschöpfte Beträge sollen zu 50 Prozent ausgezahlt werden. Das Entlastungsbudget soll 4600 Euro im Quartal betragen.

UMSETZUNGSCHANCEN:

Nun kommt es auf Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Eine Sprecherin nannte den Vorstoß einen »interessanten Debattenbeitrag«. Spahn wolle bis Mitte des Jahres selbst neue Finanzvorschläge vorlegen - inwieweit er sich die Vorschläge seines Bevollmächtigten aneignet, ist offen. Das Entlastungsbudget steht aber auch im Koalitionsvertrag als Plan. Sozialverbände wie der VdK Deutschland machen Druck für eine Umsetzung.

DIGITALE PFLEGEHELFER:

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert eine Entlastung von Betroffenen und Angehörigen durch die Kostenübernahme für digitalen Pflegehelfern. Kassen sollten demnach die Kosten für Produkte wie Ortungs-, Notruf- oder Sturzerkennungssysteme tragen. Gleiches gilt auch für Abschaltsysteme für Haushaltsgeräte oder digitale Hilfen zur Erinnerung an die Nahrungs- und Getränkeaufnahme.

Dafür wären Änderungen im Sozialgesetzbuch notwendig, so der Verband, denn die Pflegeversicherung dürfe bisher nur Hilfsmittel erstatten, die nicht als sogenannte Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens eingestuft würden. vzbv-Chef Klaus Müller: »Wenn digitale Pflegehelfer den Umzug in ein Pflegeheim hinauszögern oder gar verhindern, bedeutet das eine deutliche finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.« Der Vizechef des Kassen-Spitzenverbands, Gernot Kiefer, betonte, sinnvolle digitale Assistenzsysteme sollten schnell eingesetzt werden. Es müssten aber Anträge gestellt werden, die Geräte auf ihren Nutzen zu prüfen, so Kiefer.

Barmer Pflegereport

Bundesgesundheitsministerium zur Pflege

Pflegelöhneverbesserungsgesetz

Pflegeberufegesetz

Suche nach Beratung zur Pflege bundesweit

Mitteilungen Pflegebevollmächtigter

Mitteilungen Verbraucherzentrale Bundesverband