Die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst im Jahr 2018 war rechtens. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster entschieden. Das Land habe sich dabei auf den im Bauordnungsrecht verankerten Brandschutz berufen dürfen.
Damit änderte das OVG eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ab. Da war der Kläger, der Besitzer eines Baumhauses noch erfolgreich. Das OVG ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich (Az.: 7 A 2635/21).
Der Kläger, der wegen einer Krankheit nicht in Münster war, hatte nach eigener Aussage das Baumhaus als Wohnung genutzt. Nach Überzeugung des Gerichts bestand für die Bewohner "Gefahr für Leib und Leben.
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