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Gemälde vor dem Büro von Altkanzler Schröder verschwunden

Der frühere Bundeskanzler Schröder steht wegen seiner Russland-Verbindungen massiv in der Kritik. Nun hat der 78-Jährige ein neues Problem.

Gerhard Schröder
Dem ehemalige Bundeskanzler wurden zuletzt einige seiner Privilegien als Altkanzler gestrichen. Foto: Kay Nietfeld
Dem ehemalige Bundeskanzler wurden zuletzt einige seiner Privilegien als Altkanzler gestrichen.
Foto: Kay Nietfeld

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ist offenbar Opfer von Kunstdieben geworden. Wie der Bundestag bestätigte, hat der 78-Jährige bereits am vergangenen Montag Strafanzeige erstattet, weil aus dem Flur vor seinem Berliner Büro in einem Parlamentsgebäude drei Gemälde verschwunden sind.

Demnach handelt es sich um zwei Holzdrucke des Malers und Grafikers Uwe Bremer sowie eine Grafik von einem namentlich nicht genannten chinesischen Künstler. Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte mit, sie ermittle in dem Fall wegen Diebstahls gegen Unbekannt. Zuvor hatte der »Stern« berichtet.

Büroräume im Otto-Wels-Haus

Schröders Büroräume befinden sich im Otto-Wels-Haus, das einige hundert Meter vom Reichstagsgebäude entfernt am Boulevard Unter den Linden liegt. Dem »Stern«-Bericht zufolge hingen die Kunstwerke dort 16 Jahre lang »im öffentlich zugänglichen Bereich des Gebäudes«. Über ihren Wert wurden keine Angaben gemacht.

Die Bundestagsverwaltung teilte auf dpa-Anfrage mit, dass das Otto-Wels-Haus mit Pforten ausgestattet sei, »über die ein durch Pfortenpersonal durchgeführter kontrollierter Zutritt erfolgt«. Inhaber von Bundestagsausweisen - dazu zählen neben Abgeordneten auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - können sich demnach frei in dem Komplex bewegen. Besucherinnen und Besucher seien zu begleiten, hieß es dazu weiter.

Büro wird abgewickelt

Erst in der vergangenen Woche waren einige von Schröders Privilegien als ehemaliger Kanzler gestrichen worden. So hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags die Abwicklung seines Büros beschlossen. Für die dortigen Personalausgaben waren allein im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der 78-Jährige aber weiterhin.

Das Votum des Haushaltsausschusses vom 19. Mai ist als Reaktion zu sehen auf Schröders auch während des Ukraine-Kriegs fortdauernde Tätigkeit für verschiedene russische Unternehmen. Der Ex-Kanzler steht deshalb seit Monaten massiv in der Kritik.

Einen Tag nach dem Beschluss teilte der russische Energiekonzern Rosneft mit, dass Schröder seine Amtszeit als Aufsichtsratschef nicht verlängern werde. Am vergangenen Dienstag erklärte Schröder dann selbst via Online-Portal »Linkedin«, dass er keine Pläne habe, beim Energieriesen Gazprom in den Aufsichtsrat einzusteigen. Auf die Nominierung habe er schon vor längerer Zeit verzichtet. Schröder betätigte sich zuletzt auch als Lobbyist für die Gazprom-Tochtergesellschaften Nord Stream und Nord Stream 2.

Das EU-Parlament forderte in der Vorwoche wegen seiner Aktivitäten für russische Staatskonzerne Sanktionen gegen ihn. Zugleich laufen in der SPD Verfahren, um den Ex-Kanzler aus der Partei auszuschließen.

© dpa-infocom, dpa:220527-99-450483/4