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FDP: Freibeträge bei Erbschaftssteuer um 25 Prozent erhöhen

Hohe Steuern zwingen Erben von Mietshäusern zum Verkauf - und die Immobilien fallen dann an Investoren. Dieses Schreckenszenario malt die FDP. Und dringt auf eine einmalige Erhöhung der Freibeträge.

Mietshaus
Im Erbschaftsfall hat jedes Kind heute einen Freibetrag von 400.000 Euro - wenn die Erben ihr Elternhaus nicht selbst bewohnen. (Symbolbild) Foto: Soeren Stache
Im Erbschaftsfall hat jedes Kind heute einen Freibetrag von 400.000 Euro - wenn die Erben ihr Elternhaus nicht selbst bewohnen. (Symbolbild)
Foto: Soeren Stache

Im Streit um die Erbschaftssteuer verlangt die FDP eine Erhöhung der Freibeträge um einmalig 25 Prozent. Anschließend sollen sie automatisch an die Preissteigerungsrate angepasst werden. Das hat das FDP-Präsidium beschlossen und die Länder aufgefordert, entsprechend tätig zu werden.

»Ansonsten werden wir erleben, dass gerade Erben von Mietshäusern immer häufiger gezwungen sein werden, diese zu veräußern«, sagte Präsidiumsmitglied Martin Hagen im Anschluss. Es sei aber »gesamtgesellschaftlich nicht wünschenswert«, dass Mietshäuser aus Familienbesitz an Investoren übergehen, weil die Steuer die Erben überfordere.

Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach unter bestimmten Umständen teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch final zustimmen. Im Erbschaftsfall hat jedes Kind heute einen Freibetrag von 400.000 Euro, wenn die Erben ihr Elternhaus nicht selbst bewohnen.

»Oppositionspolitik auf Trump-Niveau«

Der FDP-Politiker griff scharf den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) wegen dessen Kritik an den neuen Regelungen an. »Das, was Söder da macht, ist Oppositionspolitik auf Trump-Niveau«, sagte Hagen. Es gehe nur darum, dass das Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien im Jahressteuergesetz angepasst werde. Damit werde vollzogen, was die Vorgängerregierung - federführend sei damals Horst Seehofer (CSU) gewesen - beschlossen habe.

»Wenn hier der Eindruck vermittelt wird, es gebe eine Steuererhöhung, für die die Ampel verantwortlich sei, dann sind das Fake News.«

Es sei nun an den Bundesländern, Anpassungen vorzunehmen, betonte Hagen. Ihnen fließe die Erbschaftssteuer zu 100 Prozent zu. Der Bundesrat solle die Anpassung der Freibeträge vornehmen. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai wies darauf hin, dass auch die CDU gefragt sei, da sie in einigen Ländern Regierungsverantwortung trage.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) spielte den Ball zurück ins Feld des Bundes. »Wir reden hier von einem Bundesgesetz - der Bundesfinanzminister und seine Partei können jederzeit handeln«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. »Statt endlich Fakten zu schaffen, wird nur schulterzuckend auf die Länder verwiesen. Die FDP stellt den zuständigen Bundesfinanzminister, verhält sich aber so, als wäre sie nicht an der Bundesregierung beteiligt.«

Bayern fordere bereits seit Jahren, dass die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer dringend erhöht und die Menschen somit entlastet werden müssten. Noch im März habe Bundesfinanzminister Christian Lindner diesen bayerischen Vorstoß klar abgelehnt und mitgeteilt, dieser stehe nicht auf der Agenda, kritisierte Füracker.

© dpa-infocom, dpa:221212-99-871869/3