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FDP-Fraktionsvize: Waffenrechtsreformpläne nicht überzeugend

Änderungen im Waffenrecht könnten aus Sicht der Bundesinnenministerin helfen, Straftaten, bei denen Messer verwendet werden, einzudämmen. Bei einem Koalitionspartner stößt sie auf Widerstand.

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Konstantin Kuhle, hält nichts von einer erneuten Reform des Waffenrechts. (Archivbild) Foto: Moritz Frankenberg/DPA
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Konstantin Kuhle, hält nichts von einer erneuten Reform des Waffenrechts. (Archivbild)
Foto: Moritz Frankenberg/DPA

Aus der FDP-Bundestagsfraktion kommt Kritik an dem Plan von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für eine Verschärfung des Waffenrechts. »Die Vorschläge aus dem Bundesinnenministerium sind nicht überzeugend«, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Konstantin Kuhle, der Deutschen Presse-Agentur.

Angesichts einer Zunahme von Messerangriffen will Faeser das Waffenrecht verschärfen. Im neuen Waffenrecht werde sie »den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken«, kündigte sie in der »Bild am Sonntag« an. In der Öffentlichkeit sollen Messer demnach nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen. 

»Für gefährliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot schaffen. Entsprechende Waffenrechtsänderungen werden wir in Kürze vorlegen«, sagte Faeser. Zudem rief sie die Kommunen dazu auf, mehr Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten. 

Waffenverbotszonen gibt es bereits in vielen Städten

Die Länder könnten nach aktueller Rechtslage bereits weitreichende Verbotszonen für Messer an öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Personennahverkehr einrichten, sagte Kuhle. Davon sollten sie Gebrauch machen, wenn sie entsprechende Verbote für erforderlich hielten. »Um die wachsende Messerkriminalität einzudämmen, müssen bestehende Verbote stärker kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden«, so der FDP-Politiker. 

Auch dürften bei Versammlungen, Veranstaltungen, Volksfesten und anderen Zusammenkünften aus gutem Grund jetzt schon keine Messer mitgeführt werden. Das Führen von Springmessern unterliege zu Recht scharfen Regeln. 

Vor Beginn des Waffenverbots am Hamburger Hauptbahnhof
Viele Städte haben sogenannte Waffenverbotszonen eingerichtet, so wie hier am Hamburger Hauptbahnhof. (Archivbild) Foto: Franziska Spiecker/DPA
Viele Städte haben sogenannte Waffenverbotszonen eingerichtet, so wie hier am Hamburger Hauptbahnhof. (Archivbild)
Foto: Franziska Spiecker/DPA

Grüner: Auch Reform würde keine hundertprozentige Sicherheit bringen

Positive Reaktionen zu dem Vorstoß der Ministerin gab es hingegen aus den Reihen der Grünen. Marcel Emmerich, Obmann der Grünen-Fraktion im Innenausschuss des Bundestages, sagte, seine Fraktion sei »offen dafür, diesen Weg mitzugehen«. Es sei folgerichtig, wenn die Politik hier ein Signal setze. Gleichzeitig müsse man den Menschen »reinen Wein einschenken«, und klarmachen, dass auch eine entsprechende Reform »keine hundertprozentige Sicherheit« bringen würde. 

Bundestag
Der Grünen-Politiker, Marcel Emmerich, unterstützt Bemühungen der Bundesinnenministerin für eine Reform des Waffenrechts. (Archivbild) Foto: Jonathan Penschek/DPA
Der Grünen-Politiker, Marcel Emmerich, unterstützt Bemühungen der Bundesinnenministerin für eine Reform des Waffenrechts. (Archivbild)
Foto: Jonathan Penschek/DPA

Faeser hatte einen Entwurf für die Reform des Waffenrechts im Januar 2023 vorgelegt. Dieser Entwurf befindet sich seitdem in der regierungsinternen Abstimmung – Ende offen. Vor allem die FDP hatte sich dazu mehrfach skeptisch geäußert. Von neuen Regelungen für Messer war in diesem Entwurf nicht die Rede. 

Die Bundesinnenministerin hatte damals eine stärkere Reglementierung von Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen vorgeschlagen. Umfangreicher werden sollen demnach die Überprüfungen der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung zum Waffenbesitz. 

© dpa-infocom, dpa:240812-930-201031/1