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Familienministerin: Mutterschutz für Selbstständige öffnen

Schwangere und stillende Frauen in selbstständiger Tätigkeit haben derzeit weder ein Recht auf Schutzfristen noch auf ein gesichertes Einkommen während des Beschäftigungsverbots.

Schwangerschaft
Eine Hebamme tastet in ihrer Berliner Praxis den Bauch einer schwangeren Frau ab. Foto: Annette Riedl
Eine Hebamme tastet in ihrer Berliner Praxis den Bauch einer schwangeren Frau ab.
Foto: Annette Riedl

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat sich für Verbesserungen im Mutterschutz für Selbstständige ausgesprochen. »Gleichbehandlung zwischen Selbstständigen und Angestellten ist nicht ganz einfach. Aber es muss auch Selbstständigen möglich sein, ohne zu hohe Hürden eine Familie gründen zu können«, sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. »Daher sollten wir auch die Freistellung für Selbstständige ermöglichen.« Weiter ins Detail ging Paus nicht.

Das Mutterschutzgesetz, das etwa Schutzfristen vor und nach der Entbindung und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots vorsieht, gilt bislang nicht für schwangere und stillende Frauen, die ausschließlich selbstständig arbeiten.

Seit 2017 haben selbstständige Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes. Wie auf dem Familienportal des Ministeriums nachzulesen ist, erhalten Selbstständige, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse. Entscheidend ist dabei, dass der Krankengeldanspruch mit abgesichert ist.

© dpa-infocom, dpa:221226-99-17303/2