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Faktencheck: Ukraine-Flüchtlinge kriegen nicht früher Rente

Neuerdings wird behauptet, ukrainische Flüchtlinge dürften hierzulande früher Rente beziehen als alle anderen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Fakten.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Für Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem erschwert: Erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen. Foto: Jens Büttner
Für Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem erschwert: Erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.
Foto: Jens Büttner

Behörden in Deutschland wird in sozialen Netzwerken immer wieder fälschlicherweise nachgesagt, sie würden Flüchtlinge finanziell besser unterstützen als etwa Einheimische. In dieser Neid-Debatte geht es neuerdings um die Rente und den Bezugszeitpunkt.

Behauptung: Ukrainische Flüchtlinge erhalten in der Bundesrepublik bis zu zehn Jahre früher Rente als Deutsche.

Bewertung: Falsch.

Fakten: Beim Bezug einer deutschen Rente gilt für Ausländer dasselbe Eintrittsalter wie für deutsche Staatsbürger. Das bestätigt die Deutsche Rentenversicherung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa): »Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert - je nach Art der Altersrente - zwischen 63 und 67 Jahren.«

Jeder Mensch, der in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, zahlt in die Rentenkasse ein. Damit erwerben auch Ausländer wie ukrainische Staatsbürger Rentenansprüche.

Für Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem jedoch erschwert. Für sie gilt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Das heißt, erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.

Diese Wartezeit gilt für alle Ausländer, die nicht aus EU-Staaten oder aus Ländern stammen, mit denen Deutschland ein spezielles Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Mit der Ukraine wurde zwar ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt. Dieses sei bislang vom Deutschen Bundestag, aber noch nicht vom Parlament in Kiew ratifiziert worden, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.

Bislang werden Hilfen für Flüchtlinge aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Das soll sich aber nach Informationen des Bundesarbeitsministeriums in den meisten Fällen ab dem 1. Juni 2022 ändern. Dann können Menschen aus der Ukraine im Rentenalter wie deutsche Rentner die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen, wenn sie nur ein geringes oder gar kein Einkommen haben.

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© dpa-infocom, dpa:220520-99-362317/3