Für die geplante kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland sollen konkrete fachliche Vorbereitungen starten. An diesem Dienstag beginnt die erste von fünf Expertenanhörungen, wie der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), am Montag mitteilte.
Thema der nicht-öffentlichen ersten Runde sollen demnach Aspekte des Gesundheits- und Verbraucherschutzes sein. Der Konsultationsprozess »Cannabis – aber sicher« soll ein anschließend vorgesehenes Gesetzgebungsverfahren vorbereiten.
Blienert sprach von einem »erfreulichen Augenblick«. Wie viele andere habe er seit Jahren darauf hingearbeitet, in Deutschland endlich mit der Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten aufzuhören und mit einer modernen, gesundheitsorientierten Cannabispolitik zu beginnen. In den Hearings solle darüber diskutiert werden, wie der beste Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz bei einer Umsetzung zu gewährleisten sei. »Denn eines ist klar: Kinder und Jugendliche wollen wir besonders vor möglichen Risiken schützen«, sagte Blienert.
Gesetzentwurf für zweite Jahreshälfte geplant
SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine »kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften« einzuführen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, dass in der zweiten Jahreshälfte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll.
Nach der ersten Anhörung sind bis Ende Juni vier weitere vorgesehen. Die zweite soll sich mit Jugendschutz und Prävention beschäftigen, die dritte mit Lieferketten, ökologischen und ökonomischen Fragen. Das vierte Hearing soll sich mit Strafbarkeit, Kontrollmaßnahmen und der Lizenzierung befassen, das fünfte am 30. Juni mit internationalen Erfahrungen. Beteiligen sollen sich insgesamt mehr als 200 Experten und Expertinnen aus Suchtmedizin, Suchthilfe, Rechtswissenschaften, Wirtschaft, Verbänden sowie Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen.
Die fünf Anhörungen sollen die Basis für ein Eckpunktepapapier des Drogenbeauftragten und der beteiligten Bundesministerien schaffen, das dann Grundlage für den geplanten Gesetzentwurf sein soll.
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