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Ex-Soldaten wollten als Söldner Geschäfte machen

Absurd oder geschäftstüchtig? Mit eigenen Söldnern wollen zwei Ex-Soldaten den Bürgerkrieg im Jemen entscheiden. Erfolglos, sie landen vor Gericht. Ganz so abwegig, wie es klingt, ist es aber nicht.

Gericht
Sollen sie versucht haben, in den Bürgerkrieg im Jemen einzugreifen, um viel Geld zu verdienen? Zwei deutsche Ex-Soldaten stehen nun vor Gericht. Foto: Bernd Weißbrod
Sollen sie versucht haben, in den Bürgerkrieg im Jemen einzugreifen, um viel Geld zu verdienen? Zwei deutsche Ex-Soldaten stehen nun vor Gericht.
Foto: Bernd Weißbrod

Ein wenig absurd klingt er schon, der Plan: Da nehmen sich zwei deutsche Ex-Soldaten vor, eine eigene Söldnertruppe aufzubauen und den seit vielen Jahren tobenden Bürgerkrieg im Krisenstaat Jemen mitzuentscheiden.

Die Kriegspartei Saudi-Arabien soll die Truppe bezahlen - und wenn es gut läuft, könnte das Ganze auch zum lukrativen Geschäftsmodell für andere Staaten werden. Aber der Plan geht nicht auf. Der Weg der Männer führt nicht in den Wüstensand der Arabischen Halbinsel, sondern auf die harte Anklagebank des Stuttgarter Oberlandesgerichts.

250 Mann starke Gruppe aufbauen

Innerhalb weniger Monate wollten die beiden aus Sicht der Bundesanwaltschaft eine bis zu 250 Mann starke Gruppe aus früheren oder auch noch aktiven Soldaten unter ihrem Kommando installieren. Hätten sie den Plan erfolgreich durchgezogen, hätten sie eine terroristische Vereinigung gegründet, warf ihnen die Bundesanwaltschaft zum Auftakt des Prozesses vor dem Staatsschutzsenat vor.

Nach den Ermittlungen hatten die beiden vor allem Geschäftsinteressen im Sinn. Sie hätten geplant, ihre militärisch aufgestellte und unabhängig agierende Gruppe als privates Militärunternehmen erfolgreich am Markt zu platzieren, sagte die Bundesanwältin zum Prozessbeginn. Auch sei ihr Vorhaben »geprägt durch eine christlich-fundamentalistisch gefärbte Vorstellung«, sagte die Juristin. Die Männer hätten allerdings vorab den Tod unbeteiligter Menschen in Kauf genommen. Auf das »Anwerben für einen fremden Wehrdienst« stehen in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft.

Die Truppe wollten sie laut Anklage in einer Art Arbeitsteilung aufbauen: Der Jüngere wollte seine über viele Jahre als Dozent und Experte für Sicherheitsdienste aufgebauten Kontakte nutzen, um - am Ende vollkommen erfolglos - die saudi-arabische Regierung als Kriegspartei und Investor zu überzeugen. Der andere versuchte, ehemalige und noch aktive Soldaten anzuwerben. Mit mehr als einem halben Dutzend Personen soll er deswegen schon Kontakt aufgenommen haben. Und sogar den Söldnerlohn von monatlich 40 000 Euro für jeden Kämpfer hatten die Männer festgelegt.

So wollten die beiden vorgehen

Die Truppe wollten sie laut Anklage in einer Art Arbeitsteilung aufbauen: Der Jüngere wollte seine über viele Jahre als Dozent und Experte für Sicherheitsdienste aufgebauten Kontakte nutzen, um - am Ende vollkommen erfolglos - die saudi-arabische Regierung als Kriegspartei und Investor zu überzeugen. Der andere versuchte, ehemalige und noch aktive Soldaten anzuwerben.

Aus dem unabhängig vom Verfahren formulierten Haftprüfungsbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April gehen weitere Details der Planungen hervor: Demnach hatten die Männer geplant, ein Gebiet »auszuhungern« und von der Wasserversorgung abzuschneiden. Das ergebe sich aus Ermittlungen und aus der Aussage eines Zeugen, der am Donnerstag vor dem Senat nicht vernommen wurde. »Die Erkenntnisse aus überwachten Telefongesprächen deuten ebenfalls nicht auf eine vorrangig humanitäre Zielsetzung hin«, heißt es beim BGH weiter.

Im Oktober schlagen die Ermittler zu

Irgendwann hatten die Ermittler, wie es scheint, ausreichend Beweise gesammelt: Im Oktober griffen sie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und in München zu und nahmen die Männer fest.

Söldner, Krieg, Geschäftemacherei - da überrascht ein Detail der Anklage, das zum Auftakt des Prozesses zunächst noch keine Rolle spielte. Denn der redegewandte, freundliche und fast wie im Bewerbungsgespräch auftretende jüngere Angeklagte soll auch von wenig weltlichen Mächten beeinflusst worden sein. Im BGH-Beschluss heißt es unter anderem, der Münchner habe sich »in seinem Bestreben durch eine Verwandte seiner Lebensgefährtin bestärkt« gefühlt, der er »hellseherische Fähigkeiten zumaß«.

Krieg wird zunehmend ein Geschäft

Der Konflikt wirft allerdings auch ein Licht auf die zwielichtige Rolle ausländischer Söldner und sogenannter Sicherheitsdienste. Für sie wird ein Krieg zunehmend auch zum Geschäft, weil immer mehr Länder auf die private Hilfe von außen setzen. Staaten umgingen mit dem Einsatz von Söldnerfirmen oft Sanktionen, erklärt Andreas Heinemann-Grüder vom Bonner International Centre for Conversion, kurz BICC. Als Auftraggeber könnten sie sich so am Ende »politisch immer distanzieren« von möglicherweise schmutzigen Operationen. Außerdem seien Söldner flexibler einsetzbar als reguläres Militär. »Das ist so etwas wie eine Pitbullterrier-Truppe«, sagte der Politikwissenschaftler der dpa. Nicht nur in Staaten wie Mali, Libyen, Syrien und auch Jemen würden sie eingesetzt, auch in Venezuela sei das Geschäft bekannt.

Unklar bleibt nach dem Auftakt des Stuttgarter Prozesses, warum die angeklagten Männer gehofft haben sollen, ausgerechnet mit ihrer Söldnertruppe Friedensverhandlungen zwischen den Huthi-Rebellen und der von Saudi-Arabien unterstützten jemenitischen Regierung erzwingen zu können. Das war zuvor den hochgezüchteten Armeen Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nicht gelungen.

Jemen ist eines der ärmsten Länder der Welt. Es wird seit Jahren von einem bewaffneten Konflikt zerrissen. Saudi-Arabien kämpft seit 2015 mit den VAE auf der Seite der international anerkannten Regierung gegen die aufständischen Huthis. Diese hatten 2014 weite Teile des Jemen überrannt, darunter die Hauptstadt Sanaa.

© dpa-infocom, dpa:220609-99-597792/6