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Ex-BND-Chef warnt Karlsruhe: Sicherheit nicht gefährden

Das Verfassungsgericht verhandelt bald über Klagen von Journalisten. Sie sehen internationale Recherchen durch den BND gefährdet. Wird der Nachrichtendienst zahnlos? Ex-Chef Gerhard Schindler sieht Deutschlands Sicherheit in Gefahr.

Schindler warnt
Der ehemalige BND-Chef Gerhard Schindler. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Der ehemalige BND-Chef Gerhard Schindler. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Karlsruhe (dpa) - Ex-BND-Präsident Gerhard Schindler hat vor einer Gefahr für die Sicherheit gewarnt, falls das Bundesverfassungsgericht die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes einschränkt.

Sollten die Richter die BND-Befugnisse bei der Auslandsüberwachung beschneiden, könne der Schutz der Bundeswehr in den Einsatzgebieten nicht mehr so gut gewährleistet werden wie bisher, sagte Schindler der Deutschen Presse-Agentur. »Der Schutz unserer Bürger im Ausland gegen terroristische Gefahren würde direkt betroffen sein, da dem BND eine wichtige Informationsquelle genommen würde.«

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 14. und 15. Januar über eine Verfassungsbeschwerde von Medienorganisationen und Journalisten. Nach Auffassung der Kläger legalisiert das 2017 in Kraft getretene neue BND-Gesetz globale Massenüberwachung. Der BND könne im Ausland praktisch schrankenlos Telefonate abhören und den Internet-Verkehr auswerten. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet.

Hinter der Klage steht ein Bündnis um die Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten. Sie befürchten, dass Missstände weltweit unerkannt bleiben, weil sich Kontaktpersonen nicht mehr vertrauensvoll an die Medien wenden könnten. Auch das deutsche Redaktionsgeheimnis werde ausgehöhlt, wenn zum Beispiel bei internationalen Großrecherchen Partnermedien abgehört werden könnten.

Schindler, der von Ende 2011 bis Sommer 2016 Präsident des deutschen Auslandsgeheimdienstes war, sagte der dpa, viele Anschläge auf die Bundeswehr in Afghanistan seien dank der technischen Aufklärung des BND verhindert worden. »Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie wüssten, dass die Kommunikation der Taliban, die gerade deutsche Soldaten in Afghanistan angreifen, von Artikel 10 geschützt sein soll«, sagte Schindler. »Oder dass der arabische IS-Kämpfer in Syrien, der per Mobilfunk den Befehl zum Enthaupten von Geiseln enthält, unter den Schutz des Artikel 10 fallen soll. Das kann doch nicht gewollt sein.«

Artikel 10 des Grundgesetzes schützt das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Will eine Sicherheitsbehörde Verdächtige abhören, gelten erhebliche Hürden. Ziel der Kläger in Karlsruhe ist es vereinfacht gesagt, dieses in Deutschland geltende Grundrecht weltweit anzuwenden.

Schindler sagte, die Grundrechte seien »subjektive Abwehrrechte gegen die eigene Hoheitsgewalt« in Deutschland. Sie seien aber nicht dazu da, die gesamte Weltbevölkerung unter ihren Schutz zu stellen. »Das wäre geradezu anmaßend und eine bedenkliche Verabsolutierung deutscher Rechtsprinzipien, das wäre Rechtsimperialismus.«

Schon der damalige Verfassungsgerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof habe 2014 darauf hingewiesen, dass dies ein politisch zu beurteilender Sachverhalt sei und kein verfassungsrechtlicher, sagte Schindler. Noch nicht einmal in Ländern etwa in Skandinavien, die oft als besonders demokratisch oder rechtsstaatlich herausgehoben würden, gebe es eine solche Rechtsauslegung.

Auch im Ausland gelte der Grundgesetz-Artikel 10, wenn deutsche Staatsbürger betroffen seien. »Die Erfassungsmaschinen des BND sind so eingestellt, dass deutsche Telefonnummern oder deutsche E-Mail-Adressen sofort ausgeixt werden und erst gar nicht in die weitere Erfassung kommen«, sagte Schindler. Wenn dennoch ein solches Gespräch erfasst werde, weil anhand der Daten nicht erkennbar sei, dass es sich um einen Deutschen handele, werde diese Information in den BND-Systemen gelöscht, sobald dies erkannt werde.

Schindler warnte, würde das Gericht ausländische Journalisten im Ausland schützen, könnten sich viele Terroristen, Mörder und Folterer Journalist nennen. Weder in Deutschland noch weltweit sei Journalist eine geschützte Berufsbezeichnung. Die Führung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) könne etwa Journalistenausweise drucken und verteilen lassen. Und die Betreiber einer terroristischen Webseite etwa in Syrien könnten sich dann zu Recht auf den Schutz durch Artikel 10 berufen. »Das kann ernsthaft niemand wollen.«

Er hoffe, dass Karlsruhe klare Leitlinien herausgeben werde, die die Tätigkeit des BND nicht behindern würden, sagte Schindler. »Denn jede wichtige sicherheitsrelevante Information weniger ist auch ein Stück Sicherheit weniger«, warnte er.

Ankündigung des Gerichts

Mitteilung von Reporter ohne Grenzen

ROG über die Verfassungsbeschwerde 2018