STRASSBURG. Das Europaparlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts ohne Änderungen zugestimmt und damit den Weg für eine baldige Umsetzung geebnet.
Auch der besonders kontrovers diskutierte Artikel, der Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht nimmt, fand am Dienstag in Straßburg eine Mehrheit unter den Abgeordneten.
Die Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten nach mühsamen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. Darüber stimmte das Parlament nun ab. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen. Die EU-Staaten hatten den Kompromiss bereits bestätigt.
Nun müssen die Mitgliedsstaaten die Einigung jedoch erneut bestätigen. Als möglicher Termin dafür gilt der 9. April.
Der Protest gegen die Copyright-Reform und insbesondere gegen Artikel 13, der im finalen Gesetzestext Artikel 17 heißt, war zuletzt vor allem in Deutschland immer größer geworden. Am Wochenende gingen Zehntausende in mehreren deutschen Städten auf die Straße.
Kritiker von Artikel 13 wenden vor allem ein, dass Plattformen wie Youtube danach künftig schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist ihrer Meinung nach nur über sogenannte Upload-Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies führe zu Zensur.
Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.
Ebenfalls umstritten war der nun ebenfalls gebilligte Artikel, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt. (dpa)