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EU prüft Einsprüche gegen türkischen Döner-Vorstoß

Ein Vorstoß aus der Türkei zum Schutz von Dönerfleisch erhitzt in Deutschland die Gemüter. Bei der EU in Brüssel läuft dazu jetzt ein Prüfverfahren. Kommen schon bald strengere Regeln?

Döner in Berlin
Um den Spieß geht's: Nach dem Willen eines türkischen Verbands soll die Dönerherstellung künftig klar reglementiert werden. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/DPA
Um den Spieß geht's: Nach dem Willen eines türkischen Verbands soll die Dönerherstellung künftig klar reglementiert werden. (Archivbild)
Foto: Jens Kalaene/DPA

Die Europäische Kommission prüft aus Deutschland kommende Einsprüche gegen eine türkische Initiative zum Schutz von Dönerfleisch als traditionelle Spezialität. Wie eine Sprecherin der Kommission der Deutschen Presse-Agentur sagte, geht es darum zu klären, ob die Einsprüche gegen den Vorstoß zulässig sind. 

Wenn dies der Fall ist, würde die Behörde Konsultationen zur Streitbeilegung anordnen. Sollte bei denen keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, müsste sich ein Ausschuss aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten mit dem Fall beschäftigen. Er könnte der Kommission dann per Mehrheitsbeschluss vorgeben, ob sie dem Antrag stattgeben soll oder nicht.

Der Internationale Dönerverband mit Sitz in Istanbul hat schon 2022 beantragt, Döner auf die EU-Liste mit »garantiert traditionellen Spezialitäten« aufzunehmen. Sollte dem Begehren stattgegeben werden, müssten Dönerspieße künftig in der gesamten EU nach einheitlichen Regeln hergestellt werden. Nicht betroffen wäre dagegen die Zubereitung von Dönergerichten. So würde etwa nicht geregelt, was für Salat und welche Soße in eine Dönertasche kommen.

Unter anderem das deutsche Landwirtschaftsministerium befürchtet dennoch negative Folgen für deutsche Produzenten und Restaurants. Es kritisiert, dass die in der Bundesrepublik übliche Verwendung von Kalb- und Jungrindfleisch sowie von Putenfleisch für die Dönerproduktion durch den türkischen Antrag ausgeschlossen würde. 

In dem Antrag heißt es nämlich, dass Döner aus Fleisch von mindestens 16 Monate alten Rindern oder Keulen- und/oder Rückenfleisch von mindestens sechs Monate alten Schafen zu bestehen hat. 

Einzige Alternative wäre demnach Döner aus Hähnchenfleisch, der aus Hähnchenbrust und/oder Hähnchenschenkeln hergestellt werden müsste. Genau geregelt würde zum Beispiel auch, welche Zutaten für die Marinade zulässig sind, wie dick die Fleischscheiben zu sein haben und wie lange mariniert werden muss.

© dpa-infocom, dpa:240809-930-198430/1