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Energiepreispauschale: Antrag durch Studierende ab 15. März

Bereits im September hatte die Ampel-Koalition angesichts hoher Energiekosten eine 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler vereinbart. Nun soll es endlich losgehen - jedenfalls theoretisch.

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Wann die Energiepreispauschale wirklich auf dem Konto der Betroffenen eingeht, ist noch unklar. Foto: Bernd Weißbrod
Wann die Energiepreispauschale wirklich auf dem Konto der Betroffenen eingeht, ist noch unklar.
Foto: Bernd Weißbrod

Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete 200 Euro Energiepreispauschale beantragen können. Alle Bundesländer hätten sich auf den einheitlichen Start dafür geeinigt, teilte die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt mit. Das Bundesland hat die digitale Plattform erarbeitet, die von bundesweit rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten genutzt werden soll.

Zuvor wollen einige Bundesländer das Verfahren im Echtbetrieb testen. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Betroffenen ist, ist noch unklar. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hatte zuvor angemerkt, dass die Länder nun in der Verantwortung seien, die Energiepreispauschale umzusetzen. »Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen, die Hausaufgaben zügig umzusetzen«, sagte die FDP-Politikerin.

Dem Bundesbildungsministerium zufolge könnte die Plattform bereits im Februar an den Start gehen. Letztendlich müssten die Länder entscheiden, ob sie warteten bis alle 16 Bundesländer gemeinsam startklar wären oder sie individuell die Antragstellung zuließen.

Kritik aus Bayern: Bund brauchte »gewaltige Nachhilfe«

Gegenwind kam aus Bayern - die Länder würden jede Hürde nehmen, die der Bund in den Weg stelle, sagte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. »Dass es überhaupt schon eine Auszahlungsplattform gibt, ist nur dem Land Sachsen-Anhalt und dem Zusammenwirken der Länder zu verdanken. Die Nachhilfe, die der Bund hier in den letzten Monaten gebraucht hat, war gewaltig.«

Die Studierenden und Fachschüler benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Mit dem Start des Verfahrens sollen sie von ihrer Ausbildungsstätte automatisch Zugangsdaten zur Antragsplattform www.einmalzahlung200.de erhalten. Dort hinterlegen sie ihre Kontoverbindung. Die Plattform soll auch für andere künftige Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden können.

Bereits im September hatte die Ampel-Koalition die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler vereinbart. Mitte Dezember wurde schließlich ein Gesetz beschlossen.

© dpa-infocom, dpa:230214-99-595451/2