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Eckpunkte für Kindergrundsicherung stehen

Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibeträge, »Teilhabepaket« - für Kinder gibt es verschiedene staatliche Leistungen. Viele Familien blicken da nicht mehr durch. Das soll sich nun ändern.

Lisa Paus
Die vorgelegten Eckpunkte von Lisa Paus sind Grundlage für einen Gesetzentwurf. Foto: Kay Nietfeld
Die vorgelegten Eckpunkte von Lisa Paus sind Grundlage für einen Gesetzentwurf.
Foto: Kay Nietfeld

Die Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung gehört zu den zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Ampelkoalition. Nun hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) dafür Eckpunkte vorgelegt. Ein Ministeriumssprecher bestätigte, dass ein entsprechendes Papier in die regierungsinterne Abstimmung gegeben wurde. Die »Wirtschaftswoche« hatte zuerst darüber berichtet. Die Eckpunkte liegen auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

Über die Kindergrundsicherung wird seit Jahren diskutiert. Sozialverbände, Kinderschutz- und Familienorganisationen fordern sie seit langem. Die verschiedenen staatlichen Leistungen für Kinder, wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Kinder im Bürgergeldbezug, Zuschüsse für Schul- und Freizeitaktivitäten und steuerliche Kinderfreibeträge sollen darin zusammengefasst und unbürokratisch ausgezahlt werden. Viele Familien beantragen Gelder bislang wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden nicht, was nach Angaben von Paus zu »verdeckter Armut« führt.

Kindergrundsicherung soll 2025 kommen

Die nun vorgelegten Eckpunkte für das Vorhaben, sind Grundlage für einen Gesetzentwurf, der bis zum Herbst erarbeitet werden soll. 2025 soll die Kindergrundsicherung eingeführt werden. Dass es so lange dauert, liegt auch an der Komplexität. Viele Sozial- und Steuergesetze müssen geändert werden. Was konkret geplant ist:

Kindergeld

- Aktuell: Für jedes Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung oder dem Studium bis zum Alter von 25 Jahren zahlt der Staat aktuell 250 Euro Kindergeld pro Monat an die Eltern. Parallel dazu gibt es sogenannte Kinderfreibeträge: Ein bestimmter Anteil des Einkommens, abhängig von der Anzahl der Kinder, auf den keine Steuern fällig werden. Davon profitieren hohe Einkommen. Bei der Steuerberechnung wird vom Finanzamt automatisch ermittelt, ob sich Kindergeld oder Freibeträge für die Eltern mehr lohnen. Sind es die Freibeträge, wird das mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld verrechnet. Spitzenverdiener werden hier staatlich stärker entlastet als Geringverdiener mit Kindergeld.

- Künftig: Für jedes Kind soll es statt dem heutigen Kindergeld einen gleich großen »Garantiebetrag« Kindergrundsicherung geben, dazu gestaffelt je nach finanzieller Lage der Familie einen Zusatzbetrag, so dass Kinder in armen Familien am meisten bekommen. Die Höhe des Garantiebetrags soll anfangs mindestens dem Kindergeld entsprechen, »perspektivisch« aber »der maximalen Entlastungswirkung des steuerlichen Kinderfreibetrags«. Die liegt momentan laut Ministerium bei 354 Euro im Monat. Sind die Kinder 18 und ziehen aus, soll das Geld direkt an sie gehen und auch als »Grundsockel« zur Finanzierung von Studium und Ausbildung dienen.

Weitere Leistungen

- Aktuell: Familien mit geringen Einkommen, die aber nicht so wenig haben, dass sie auf Bürgergeld angewiesen sind, können zusätzlich zum Kindergeld »Kinderzuschlag« beantragen. Je nach finanzieller Situation gibt es maximal 250 Euro pro Kind. Außerdem haben diese Familien, wie auch Familien im Bürgergeldbezug, Anspruch auf Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Der Staat übernimmt hier etwa Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, Musikschule, Sportverein und Schulbedarf für Kinder.

- Künftig: Diese Leistungen sollen nicht mehr extra beantragt werden müssen, sondern in die Kindergrundsicherung einfließen. Entsprechend wird zusätzlich zum genannten »Garantiebetrag« der »Zusatzbetrag« ausgezahlt. »Der maximale Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung wird so festgesetzt, dass er in der Summe mit dem Garantiebetrag das pauschale altersgestaffelte Existenzminimum des Kindes abdeckt«, heißt es in den Eckpunkten.

Anträge

- Aktuell: Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen an unterschiedlichen Stellen beantragt werden; Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Leistungen aus dem Teilhabepaket bei kommunalen Ämtern und Jobcentern. Teilweise geht das elektronisch, teilweise läuft das über Papierformulare. Betroffene müssen sich selbst aktiv darum kümmern. Den Durchblick zu behalten ist schwer.

- Künftig: Geplant sind ein »Kindergrundsicherungsportal mit einem anwendungsfreundlichen intelligenten Antragssystem« und ein »automatisierter «Kindergrundsicherungs-Check»«. Durch einen Datenabgleich mit Finanzbehörden und Rentenversicherung soll die Kindergrundsicherungsstelle Familien darauf hinweisen, dass sie möglicherweise Ansprüche auf weitere Zahlungen haben. Im Familienministerium wird das Prinzip auch so beschrieben: Aus der bisherigen Holschuld der Bürger wird eine Bringschuld des Staates.

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