LUXEMBURG. Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
Die Mautgesetze in Deutschland sind bereits 2015 beschlossen worden, wurden aber bisher nicht angewendet. Die CSU hatte das Projekt in der vorigen großen Koalition durchgesetzt. Als Bedingung wurde dafür aber fixiert, dass kein Inländer zusätzlich belastet werden dürfe. Darauf pochte nicht zuletzt auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die 2013 im TV-Wahlkampfduell gesagt hatte: »Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben.« Nach einem Kompromiss mit der EU-Kommission wurden 2017 noch einige Änderungen am Maut-Modell eingefügt.
Bei der Klage vor dem EuGH wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt, Deutschland von Dänemark. Es handelt sich um einen der seltenen Fälle, in dem ein EU-Staat gegen einen anderen ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht eingeleitet hatte. (dpa)