Bei einer Volksabstimmung in Dänemark zeichnet sich eine deutliche Mehrheit für die Abschaffung des sogenannten EU-Verteidigungsvorbehalts ab.
Prognosen der Rundfunksender DR und TV2 sahen das Ja-Lager nach Schließung der Wahllokale am Abend zunächst bei 69,1 beziehungsweise 66,6 Prozent der Stimmen, die Gegenseite bei 30,9 beziehungsweise 33,4 Prozent. Bei einem mehrheitlichen Ja könnte sich Dänemark künftig an der europäischen Sicherheits- und Verteidigungszusammenarbeit - zum Beispiel an militärischen EU-Missionen - beteiligen. Mit einem vorläufigen Ergebnis wurde in den späten Abendstunden gerechnet.
Nur Dänemark hat einen solchen Vorbehalt
Dänemark ist das einzige EU-Land mit einem solchen Verteidigungsvorbehalt. Die Sonderregelung bedeutet, dass sich das Land zwar an zivilen, nicht aber an militärischen Missionen der EU und auch nicht an der gemeinsamen Entwicklung etwa von Waffensystemen beteiligen kann. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der dadurch veränderten Sicherheitslage in Europa waren am Mittwoch knapp 4,3 Millionen Däninnen und Dänen aufgerufen gewesen, über den Vorbehalt abzustimmen.
Ein mehrheitliches Ja würde bedeuten, dass der Verteidigungsvorbehalt abgeschafft wird. Das würde dem dänischen Parlament die Möglichkeit geben, etwa für die Teilnahme an EU-geführten Militäreinsätzen zu stimmen. Gewinnt das Nein-Lager, bleibt alles beim Alten.
Die meisten Parteien für Abschaffung des Vorbehalts
Der Großteil der dänischen Parteien einschließlich der regierenden Sozialdemokraten von Ministerpräsidentin Mette Frederiksen hat sich für eine Abschaffung des Vorbehalts ausgesprochen. Es wäre das erste Mal, dass sich Dänemark per Volksabstimmung einer solchen Sonderregelung entledigt. Im Jahr 2000 hatte das Volk gegen den Euro und 2015 auch gegen die EU-Justizzusammenarbeit gestimmt.
Dänemarks EU-Verteidigungsvorbehalt besteht seit 1993. Ein Jahr zuvor hatten die Däninnen und Dänen gegen den Vertrag von Maastricht gestimmt. Daraufhin handelte das skandinavische Land vier Vorbehalte bei der EU-Zusammenarbeit aus, um unter anderem in Verteidigungsfragen außen vor zu bleiben. Im zweiten Anlauf stimmte das Volk dem Maastricht-Vertrag dann mehrheitlich zu.
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