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Aktuell Inland

Cum-Ex: Opposition zweifelt an Erinnerungslücken von Scholz

Weiterer Aufklärungsbedarf? Ein neues Buch zum »Cum-Ex«-Skandal nährt die Zweifel der Opposition an der Glaubwürdigkeit des Kanzlers - und beschäftigt den Bundestag.

Olaf Scholz
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sitzt auf seinem Platz auf der Senatsbank vor Beginn einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses »Cum-Ex«. Foto: Christian Charisius
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sitzt auf seinem Platz auf der Senatsbank vor Beginn einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses »Cum-Ex«.
Foto: Christian Charisius

Ein neues Buch über den »Cum-Ex«-Fall der Hamburger Warburg Bank hat im Bundestag zu einem Schlagabtausch über die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in diesem Zusammenhang geäußerten Erinnerungslücken geführt. Während Vertreter von CDU/CSU, Linken und AfD am Donnerstag die Glaubwürdigkeit des Kanzlers bezweifelten und weitere Aufklärung forderten, warfen SPD, Grüne und FDP der Union eine »Schaufensterdebatte« vor, die an den aktuellen Herausforderungen des Landes vorbeiführe.

Die Union hatte die Aktuelle Stunde unter dem Titel des Anfang der Woche erschienenen Buchs »Die Akte Scholz: Der Kanzler, das Geld und die Macht« angemeldet. Darin wird von den beiden Investigativjournalisten Oliver Schröm (ARD-»Panorama«) und Oliver Hollenstein (»Manager Magazin«) geschildert, wie sich Scholz bei zwei Befragungen zu dem Fall im Bundestagsfinanzausschuss 2020 offenkundig noch an ein Treffen mit den Mitinhabern der Warburg Bank in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister erinnern konnte, sich aber neun Monate später vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft auf Erinnerungslücken berief.

»Gleichzeitig will er sich aber sehr präzise daran erinnern, dass er keinen politischen Einfluss genommen hat - ein Widerspruch in sich«, sagte Matthias Middelberg, Innenexperte der Unionsfraktion. Scholz' »Schweigen, seine faktische Aussageverweigerung in der bis heute nicht aufgeklärten Sache Warburg«, untergrabe dessen Glaubwürdigkeit.

Eine »parlamentarische Buchbesprechung«?

Michael Schrodi von der SPD warf der Union vor, den Bundestag trotz der aktuellen Krisen mit »Unterstellungen und Nebelkerzen« zu beschäftigen, anstatt »mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger«. Er verwies darauf, dass zwei Untersuchungsausschüsse bislang keine Beweise für eine politische Einflussnahme auf den Steuerfall Warburg erbracht hätten. »Kein einziger Beleg für eine politische Einflussnahme steht in den Akten.«

Der Grünen-Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer sah in der Aktuellen Stunde »eine parlamentarische Buchbesprechung«. Das Buch sei zwar gut recherchiert, aber »bringt nach meinem Kenntnisstand keine neuen Erkenntnisse«.

Der Finanzexperte der AfD, Albrecht Glaser, warf Scholz hingegen vor, wie im Buch dargestellt zwei seiner Treffen mit den Bankgesellschaftern 2016 zunächst verschwiegen zu haben. »Ich selbst war Zeuge eines solchen Dementis im Finanzausschuss.« Die Strategie von Scholz führe zu Demokratieverdrossenheit, »weil die politische Klasse ihre Aufgaben nicht erfüllt«.

Der Linken-Obmann im Finanzausschuss, Christian Görke, forderte die SPD auf, dafür zu sorgen, dass Scholz »sich ehrlich macht« und den Fragen im Finanzausschuss stellt. Der Kanzler habe sich in Widersprüchen »verheddert«. Repräsentative Umfragen zeigten: »Rund 70 Prozent kaufen ihm seine Erinnerungslücken nicht ab.«

Ermittlungen seit 2016

Scholz hatte in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister die Gesellschafter der Warburg Bank 2016 und 2017 insgesamt drei Mal empfangen. 2016 liefen bereits Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit »Cum-Ex«-Geschäften gegen die Bank.

Nach den ersten Treffen hatte die Hamburger Finanzverwaltung eine ursprünglich geplante Rückforderung von 47 Millionen Euro wegen zu unrecht erstatteter Kapitalertragssteuern an die Bank doch nicht erhoben und nach damaliger Ansicht in die Verjährung laufen lassen. Eine zweite Forderung über weitere 43 Millionen Euro war Ende 2017 erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums, verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu ergreifen, erhoben worden.

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