HAMBURG. Zwischen CDU und CSU zeichnet sich in der Diskussion über eine Wahlrechtsreform neuer Streit ab. Die CDU-Spitze zeigte sich bei ihrer Klausur in Hamburg nach Informationen aus Teilnehmerkreisen offen für eine Verringerung der Zahl der 299 Wahlkreise - aus der CSU kam prompt ein Veto.
»Wir wollen eine Höchstgrenze von 650 Mandaten unter Beibehaltung der Zahl der Wahlkreise«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die AfD lehnte den Vorstoß ebenfalls ab. Die FDP signalisierte Zustimmung.
»Eine Reduzierung der Wahlkreise verhindert nicht ein weiteres Aufblähen des Bundestags«, sagte Müller. Die Zahl der Wahlkreise habe sich seit 2002 nicht verändert, der Bundestag sei in dieser Zeit allerdings deutlich größer geworden. »Das zeigt: Die Wahlkreise sind nicht das Problem.«
Die CSU hatte kürzlich vorgeschlagen, die Zahl der Sitze auf maximal 650 Sitze zu begrenzen. Davon sollten wie bisher 299 direkt gewählte Abgeordnete aus den Wahlkreisen kommen. Der Rest - 351 Parlamentarier - solle über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag einziehen. Die strittigen Überhang- und Ausgleichsmandate sollen nach diesem Modell innerhalb dieser 351 Sitze verrechnet werden. Die CSU besitzt besonders viele Direktmandate im Bundestag.
Die AfD sprach mit Blick auf den aktuellen CDU-Vorstoß von Aktionismus. »Das ist ein ungangbarer Weg, der das Problem nicht löst«, sagte der Fraktionsbeauftragte für die Wahlrechtsreform, Albrecht Glaser, der dpa. »Eine Reform ist notwendig, jedoch muss eine Lösung konsensual und nicht überstürzt erfolgen.«
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stefan Ruppert, begrüßte hingegen die CDU-Pläne für eine Reduzierung der Wahlkreise. »Durch weniger Wahlkreise fallen Überhangmandate künftig weg. Wir kommen unserem Ziel als FDP, einen kleineren und arbeitsfähigen Bundestag zu erreichen, näher«, sagte er der dpa. Allerdings dürfe sich durch die Reform keine Partei einen Vorteil erhoffen. »Alle müssen gemäß ihrer jetzigen Stärke proportional schrumpfen. Mandate erteilt auch künftig der Wähler und nicht der Gesetzgeber.«
Das CDU-Präsidium hatte sich am Samstagmorgen mehr als eine Stunde lang fast nur mit dem Thema Wahlrechtsreform befasst, wie es am Rande der Klausur in Hamburg hieß. Im Gespräch ist demnach eine Verringerung um beispielsweise zehn Prozent. Die Neuregelung könnte nach diesen Informationen nicht schon bei der regulär 2021 anstehenden Bundestagswahl greifen, sondern erst bei der darauf folgenden Wahl.
Wegen zahlreicher Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament bei der jüngsten Wahl auf die Rekordgröße von 709 Abgeordneten angewachsen. Das Bundeswahlgesetz sieht eigentlich eine Anzahl von 598 Abgeordneten vor. (dpa)