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Chemnitz: Generalstaatsanwalt sucht dritten Tatverdächtigen

Rund eine Woche nach dem Tötungsfall von Chemnitz gehen die Behörden von einem weiteren Mittäter aus. Auch bei den beiden bereits in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen gibt es neue Erkenntnisse.

Chemnitz
Ein Holzkreuz und zahlreiche Blumen und Kerzen stehen in Chemnitz am Tatort. Foto: Sebastian Kahnert
Ein Holzkreuz und zahlreiche Blumen und Kerzen stehen in Chemnitz am Tatort. Foto: Sebastian Kahnert

Dresden (dpa) - Mehr als eine Woche nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz ist ein dritter Mann dringend tatverdächtig, Mittäter gewesen zu sein. »Das Amtsgericht Chemnitz hat heute Vormittag diesen Haftbefehl erlassen«, sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Hans Strobl im sächsischen Landtag.

Das Amtsgericht habe eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Mann angeordnet. Der Gesuchte sei ein Asylbewerber aus dem Irak. Schon seit rund einer Woche sitzen ein 22- und ein 23-Jähriger wegen der Tat in Untersuchungshaft. Bisher hatten die Behörden die Männer als Iraker und Syrer bezeichnet. Das ist nun aber noch nicht mit Sicherheit geklärt.

Das Bundesinnenministerium teilte jedoch am Dienstag mit, dem mutmaßlichen Syrer sei im September 2015 »im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt« worden. Seine Angaben zur Identität beruhten auf einer Selbstauskunft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei aktuell dabei, diese Angaben von Alaa S. »im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens« zu verifizieren.

Der Tatverdächtige Yousif A. habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als »Totalfälschungen« entpuppt hätten. Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor. Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt. Die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.