Die nächste Bundestagswahl soll am 28. September 2025 stattfinden. Eine entsprechende Empfehlung hat das Kabinett beschlossen. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundespräsident, er folgt dabei aber in der Regel der Empfehlung der Bundesregierung.
Wahltag muss laut Bundeswahlgesetz stets ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein. Für den Termin gibt es feste Vorgaben. Laut Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes muss die Wahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag gibt es damit einen Zeitkorridor vom 27. August bis zum 26. Oktober 2025.
Über den Termin hatte es zuvor Debatten insbesondere in Berlin gegeben, weil am 28. September 2025 eigentlich wieder der Berlin-Marathon stattfinden sollte. Das Sportereignis soll aber nun um eine Woche auf den 21. September vorgezogen werden.
2021 hatten in Berlin am Tag des Marathons die Bundestagswahl, die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung sowie der Volksentscheid zur Enteignung von Wohnungsbaugesellschaften stattgefunden.
Die vielen Straßensperrungen wegen des Marathons verschärften die Probleme in vielen Wahllokalen. Es bildeten sich lange Warteschlangen. Manche Stimmen wurden nach dem eigentlichen Wahlende um 18.00 Uhr abgegeben. Am Ende mussten die gesamte Abgeordnetenhauswahl und Teile der Bundestagswahl wiederholt werden.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte auf Anfrage: »Die Bundesregierung hat bei ihrer Entscheidung sowohl die Stellungnahmen der Fraktions- und Gruppenvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien als auch die Stellungnahmen der Länder berücksichtigt.« Die Regierung sehe unter Abwägung aller Gesichtspunkte – wie zum Beispiel der Schulferien in den Ländern – den 28. September 2025 als geeigneten Termin an.
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