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Bundestag stoppt »Konversionsbehandlungen« bei Homosexuellen

Bis heute gibt es Versuche, Homosexuelle durch krude Therapiemethoden »umzupolen«. Zumindest bei Minderjährigen ist das künftig verboten. Gegenstimmen gab es nicht für das neue Gesetz. Doch mancher Kritiker hätte sich mehr gewünscht.

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Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, spricht am Rande der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag zu den Medienvertretern. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, spricht am Rande der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag zu den Medienvertretern. Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN. Dubiose Therapien zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind bei Minderjährigen künftig untersagt. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend ein weitreichendes Verbot der sogenannten Konversionsbehandlungen.

Bis zum Alter von 18 Jahren sind die Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten. Strafen drohen allerdings auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen »Umpolungs«-Maßnahme bewegt wurden.

»Homosexualität ist keine Krankheit«, betonte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). »Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend.« Durch die Behandlungsmethoden entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. Depressionen und ein erhöhtes Suizidrisiko gelten als mögliche Folgen. Bei Missachtung des Verbots droht deshalb eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für »Konversionstherapien« untersagt.

Kritikern geht das Verbot nicht weit genug. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte unter anderem Nachbesserungen beim Schutzalter. Dafür machten sich im Bundestag auch Linke und Grüne stark. Mindestens bei der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren gebe es einen vergleichbaren Schutzbedarf wie bei Minderjährigen, sagte die Sprecherin für Queerpolitik in der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Außerdem sollten Eltern oder Sorgeberechtigte zur Rechenschaft für solche »Umerziehungsversuche« gezogen werden können.

Das neue Gesetz sieht zwar auch für sie Sanktionen vor, allerdings ist die Strafbarkeit begrenzt auf »Fälle der gröblichen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht«. Das hält der FDP-Abgeordnete Jens Brandenburg ebenfalls nicht für ausreichend: »Wer eigene Kinder den gefährlichen Umpolungsversuchen unterzieht, verletzt seine Fürsorgepflichten ohne Wenn und Aber.«

Trotz der Bedenken stimmte die FDP aber für den Gesetzentwurf der Koalition, während sich Linke und Grüne ebenso enthielten wie die AfD. Deren Gesundheitsexperte Robby Schlund unterstützte in der Debatte zwar das Verbot von »Konversionsbehandlungen« - gleichzeitig warnte er jedoch vor Rechtsunsicherheit für Psychotherapeuten, die Jugendliche wegen ihrer sexuellen Orientierung beraten. (dpa)

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Beschlussempfehlung mit Änderungen