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Bundestag diskutiert über Bluttests vor der Geburt

Es ist keine leichte Frage: Wie weit soll man mit Gen-Untersuchungen zur Gesundheit ungeborener Kinder in Deutschland gehen? Im Parlament wollen die Abgeordneten ihre ganz persönlichen Argumente austauschen.

Bluttest
Ein sogenannter »Praena-Test« der Firma LifeCodexx, der über eine vorgeburtliche Blutentnahme Aufschluss über eine mögliche Erkrankung des Kindes am Down-Syndrom geben soll. Foto: Tobias Kleinschmidt
Ein sogenannter »Praena-Test« der Firma LifeCodexx, der über eine vorgeburtliche Blutentnahme Aufschluss über eine mögliche Erkrankung des Kindes am Down-Syndrom geben soll. Foto: Tobias Kleinschmidt

BERLIN. Der Bundestag diskutiert heute in einer offenen Grundsatzdebatte über Bluttests vor der Geburt etwa auf ein Down-Syndrom des Kindes.

Mehr als 100 Abgeordnete hatten sich fraktionsübergreifend dafür stark gemacht, ethische Fragen auch bei künftig möglichen Gendiagnosen zu klären. Über konkrete Anträge soll vorerst nicht abgestimmt werden. Hintergrund ist auch ein laufendes Verfahren im zuständigen Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens, inwiefern die Krankenkassen solche Tests künftig bezahlen sollen.

Im Parlament wurden vor der »Orientierungsdebatte«, in der keine Fraktionsvorgaben gelten, schon unterschiedliche Positionen deutlich. Die FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr sprach sich für die Bluttests aus, die im Vergleich zu Fruchtwasseruntersuchungen risikolos seien. »Warum ein besseres Verfahren für diese Tests nun plötzlich ethische Fragen aufwerfen soll, erschließt sich mir nicht«, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Die Chance auf risikolose Tests dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen. Wer die Bluttests mit vorgeburtlicher Selektion gleichsetze, habe nicht verstanden, dass die Inanspruchnahme immer eine selbstbestimmte Entscheidung sei.

Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch wandte sich gegen Signale, dass Menschen mit Down-Syndrom in der Gesellschaft nicht erwünscht seien. »Sie sind ebenso wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft wie alle anderen Menschen auch. Es muss vor allem darum gehen, Eltern ihre Ängste zu nehmen und sie zu unterstützen.«

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der Erlanger Theologie-Professor Peter Dabrock, sieht keine ausreichenden Gründe gegen die Kassenzulassung vorgeburtlicher Bluttests bei Risikoschwangerschaften. »Wenn wir die Fruchtwasseruntersuchung bei Risikoschwangerschaften erstatten, die nicht-invasiven Bluttests aber nicht - das geht nicht«, sagte Dabrock der Deutschen Presse-Agentur.

Ähnlich äußerte sich die frühere Bundesgesundheitsministerin und jetzige Vorsitzende der Behindertenorganisation Lebenshilfe, Ulla Schmidt: »Stehen risikoärmere Untersuchungen zur Verfügung, müssen sie von der Krankenkasse bezahlt werden. Alles andere wäre unethisch«, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag). Schmidt forderte allerdings zugleich, die Kriterien für das Vorliegen eines erhöhten Risikos bei Schwangeren zu überarbeiten. »Es ist medizinisch nicht mehr zu rechtfertigen, dass weiterhin jede Schwangerschaft ab 35 als Risikofall gilt.« Da Frauen immer später Kinder bekämen, hätte ein Bluttest auf Kassenkosten ansonsten den Charakter einer Reihenuntersuchung.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sprach sich dafür aus, vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie unter bestimmten Bedingungen zur Kassenleistung zu machen. »Aus Sicht des Rates der EKD gelingt der Schutz von Ungeborenen am besten, wenn man verhindert, dass vorgeburtliche Tests, die ja längst verfügbar sind, ungeregelt genutzt werden«, sagte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Denn dann bestehe die große Gefahr, dass menschliches Leben nach bestimmten Kriterien »aussortiert« werde. Die EKD verbinde ihre Zustimmung zu vorgeburtlichen Tests als Kassenleistung deshalb mit der Bedingung, dass Schwangere das Angebot einer psychosozialen Beratung bekämen, deren Ziel der Lebensschutz ist. »Entscheidend ist für mich, dass wir am unbedingten Ziel festhalten, die Zahl der Abtreibungen zu minimieren«, so Bedford-Strohm.

Dagegen forderte die Katholische Kirche alle Abgeordneten auf, solche Tests nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. »Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, keine Beschlüsse zu fassen, die im Resultat dazu geeignet sind, die Zahl der Abtreibungen zu erhöhen«, sagte Prälat Karl Jüsten, der Leiter des katholischen Büros Berlin der katholischen Bischofskonferenz den »Stuttgarter Nachrichten« und der »Stuttgarter Zeitung«. »Alle Tests zur Feststellung von Trisomie 21 zielen darauf ab, eine Behinderung festzustellen.« Damit werde stets die Frage aufgeworfen, ob ein Kind mit Behinderung eine Lebenschance erhalte oder nicht. »Die Kirche unterscheidet aber niemals zwischen lebenswert und nicht lebenswert. Deshalb lehnt sie alle Tests ab, die zum Ziel die Selektion haben.«

Seit 2012 werden Schwangeren vorgeburtliche Bluttests angeboten, durch die unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommen würde. Lange hatte sich dies zuvor während der Schwangerschaft nur mit einer Fruchtwasseruntersuchung abschätzen lassen. Bisher sind die rund 130 Euro teuren Bluttests meist selbst zu zahlen. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere Menschen. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher auch die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Die Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Die Initiatoren der Bundestagsdebatte verweisen auf weitere Fortschritte von Gendiagnosen - deswegen sei in der Gesellschaft zu klären, wie mit solchen Erkenntnissen umzugehen sei. Menschen mit Down-Syndrom würden mit ihrer Sicht auf ihr Leben zu wenig in die Diskussion einbezogen, hieß es in einem Papier, das Parlamentarier von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP im Oktober vorgelegt hatten.

In Berlin demonstrierten am Mittwoch etwa Hundert Menschen gegen Bluttests als Kassenleistung. Eine Petition der Aktivistin Natalie Dedreux (20) mit dem Titel »Menschen mit Down-Syndrom sollen nicht aussortiert werden« unterstützen bisher mehr als 14 000 Menschen. Ein einer vorherigen offenen Orientierungsdebatte diskutierte der Bundestag im Herbst bereits über neue Regeln für Organspenden in Deutschland. (dpa)