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Bundesbeauftragter: Noch Defizite im Umgang mit Terroropfern

Nach dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt 2016 fühlten sich viele Verletzte und Hinterbliebene von Behördenvertretern schlecht behandelt. Die Regierung reagierte und setzte einen Opferbeauftragten ein.

Pascal Kober
FDP-Bundestagsabgeordneter und evangelischer Pfarrer: Pascal Kober Foto: Bernd von Jutrczenka
FDP-Bundestagsabgeordneter und evangelischer Pfarrer: Pascal Kober
Foto: Bernd von Jutrczenka

Die Erfahrungen nach dem rassistischen Anschlag in Hanau vor zwei Jahren haben aus Sicht des neuen Opferbeauftragten der Bundesregierung, Pascal Kober, gezeigt, dass der Umgang mit von Terror betroffenen Menschen in Deutschland besser werden muss.

»Die Ermittler, die am Tatort sind und mit Betroffenen in Kontakt treten, müssen in ihrer Aus- und Fortbildung gelernt haben, dass im Umfeld eines Anschlags eine besondere Herangehensweise notwendig ist, damit Verletzte, Hinterbliebene und Augenzeugen nicht in ihrer schwierigen Situation noch weitere belastende Erlebnisse erfahren«, sagte Kober im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur.

Gespräche mit Betroffenen des Hanau-Anschlags

Es mache gerade in so einem Moment einen großen Unterschied, »ob Polizeibeamte einen vergessenen Ausweis rügen oder ob sie erklären, dass die verantwortungsvolle Feststellung von Identitäten eine sehr wichtige Frage - gerade für den Schutz von Persönlichkeitsrechten des Opfers - ist«. Kober ist FDP-Bundestagsabgeordneter und evangelischer Pfarrer. An diesem Sonntag wolle er in Hanau Gespräche mit Betroffenen des Anschlags vom 19. Februar 2020 führen, soweit sie dies wünschten, sagte Kober. Er hatte das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland im Januar übernommen.

»Aus den Erfahrungen von Hanau sollten Lehren gezogen werden, etwa was einen sensiblen Umgang mit kulturellen und religiösen Anforderungen an eine würdige Bestattung angeht«, mahnte der Beauftragte an. Wenn beispielsweise nach den Vorstellungen der Angehörigen die Beisetzung des getöteten Menschen innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen sollte, dann sollte man darauf Rücksicht nehmen. Sollte dies im Einzelfall aufgrund der Ermittlungen nicht möglich sein, sollten die Ermittler das Verfahren - also beispielsweise die Gründe für eine Obduktion - gut erklären.

Am 19. Februar 2020 hatte ein 43-jähriger Deutscher in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete der psychisch kranke Rechtsextremist seine Mutter und nahm sich selbst das Leben.

"Für die Familien der Opfer, ihre Freunde und Kollegen, für die Verletzten und für jene, die die Taten miterleben mussten, wird die Welt nie wieder so sein wie sie war", teilte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mit. "Wir haben unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht schützen können vor mörderischem Hass und Wahn, die in unserer Gesellschaft wachsen konnten. Staatliche Stellen haben
sich später gegenüber Betroffenen unangemessen verhalten. Es ist unsere Pflicht, aus diesem Versagen zu lernen."

Viel Kritik an der Arbeit der Behörden

In einem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags haben Angehörige der Opfer die Arbeit der Behörden teils heftig kritisiert. Die Polizei sei am Tatabend völlig überfordert gewesen - mit ihrem »genervten, ängstlichen und zum Teil sogar aggressiven Verhalten« hätten die Beamten die Situation für die Angehörigen noch schlimmer gemacht, sagte Cetin Gültekin, dessen Bruder erschossen worden war. Kritisiert wurde teilweise auch, dass Angehörige keine Gelegenheit für einen würdigen Abschied von den Verstorbenen erhalten hätten.

Der Bundesopferbeauftragte ist mit seiner Geschäftsstelle auch Ansprechpartner für Augenzeugen terroristischer Straftaten. Die im Bundesjustizministerium angesiedelte Stelle hat aktuell Kontakt zu knapp 100 Betroffenen. Manche Betroffenen suchen erst Wochen, Monate oder sogar Jahre nach dem Anschlag Kontakt. Vor Kober war Edgar Franke (SPD) Opferbeauftragter. Er ist heute Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.

Härteleistungen vom Bund für Hinterbliebene

Kober hat sich vorgenommen, noch mehr über die Perspektive der Opfer zu erfahren und das dann in Überlegungen zur Verbesserung der Situation der Betroffenen einfließen zu lassen. Aus seiner früheren Tätigkeit als Seelsorger habe er Erfahrungen mit Trauernden, sagt er. »Als Militärseelsorger habe ich auch mit traumatisierten Menschen zu tun gehabt«, deren Grundvertrauen erschüttert worden sei. Für viele Überlebende von Terroranschlägen und für die Angehörigen der Getöteten sei es sehr wichtig zu wissen, wie es zu dem Anschlag kommen konnte und was das Motiv des Täters war - »es ist wichtig, dass das Ergebnis der Ermittlungen begründet und belastbar ist«.

Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten und ihre Hinterbliebenen erhalten vom Bund sogenannte Härteleistungen. Der Opferbeauftragte soll mit seiner Geschäftsstelle auch dafür sorgen, dass die Suche nach Unterstützung für die Betroffenen nicht zu einem bürokratischen Hürdenlauf wird.

Für die Frage, ob es sich um eine terroristische Straftat handelt, die in seinen Aufgabenbereich fällt, ist die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt ein wichtiges Kriterium. »Oftmals stellt sich die Frage, ob bei einem Angriff eher ein ideologisches Motiv im Vordergrund stand oder eine psychische Erkrankung«, sagte Kober. Hier sei die Einschätzung der Ermittler und Gutachter maßgebend.

© dpa-infocom, dpa:220218-99-186701/3