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BND-Mitarbeiter soll für Russland spioniert haben

Seit langem warnen die Sicherheitsbehörden vor zunehmender Spionage Russlands in Deutschland. Nun lässt der Generalbundesanwalt einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes festnehmen.

BND
Ein BND-Mitarbeiter ist wegen des Verdachts auf Russland-Spionage festgenommen worden. Foto: Wolfgang Kumm
Ein BND-Mitarbeiter ist wegen des Verdachts auf Russland-Spionage festgenommen worden.
Foto: Wolfgang Kumm

Weil er einem russischen Nachrichtendienst geheime Informationen verraten haben soll, sitzt ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) jetzt in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt verdächtigt ihn des Landesverrats.

Der Deutsche soll in diesem Jahr Informationen, die er im Zuge seiner Arbeit erlangt hat, an Russland übermittelt haben. Bei dem Inhalt handele es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs, teilte die Karlsruher Behörde mit. Ob dies nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine passiert sein soll, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft nicht.

Beamte des Bundeskriminalamtes hätten den Mann am Mittwoch in Berlin festgenommen. Die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren Person wurden der Mitteilung zufolge durchsucht. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ordnete am Donnerstag Untersuchungshaft an. Nach BND-Angaben wurden zwei Liegenschaften des Geheimdienstes durchsucht.

»Wenn sich der Verdacht bestätigt, ist hier ein wichtiger Schlag gegen russische Spionage gelungen«, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf Twitter. »Das zeigt, wie wachsam wir sein müssen.«

Nachdem der BND im Rahmen seiner nachrichtendienstlichen Arbeit von einem möglichen Verdachtsfall in den eigenen Reihen Kenntnis bekommen habe, habe der Dienst sofort umfangreiche interne Ermittlungen eingeleitet, teilte BND-Präsident Bruno Kahl in Berlin mit. Als diese den Verdacht erhärtet hätten, sei umgehend der Generalbundesanwalt eingeschaltet worden. »Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um den Fall gründlich aufzuklären«, sagte Kahl.

Bei Landesverrat droht lebenslang

Landesverrat kann nach dem Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen wie diesem mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren oder auch einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung mißbraucht hat, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet.

Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen werde sich der BND zu Einzelheiten des Falles bis auf weiteres nicht öffentlich äußern, betonte Kahl. »Zurückhaltung und Diskretion sind in diesem besonderen Fall sehr wichtig.« Mit Russland habe man es auf der Gegenseite mit einem Akteur zu tun, »mit dessen Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft wir zu rechnen haben«, ergänzte der Präsident des deutschen Auslandsnachrichtendienstes.

Hintergrund für diese Äußerungen könnte die Sorge vor möglichen Gefahren für Kontaktpersonen und Zuträger des deutschen Geheimdienstes in Russland sein, die durch den mutmaßlichen Spion in den Reihen des BND verraten worden sein könnten.

Kahl betonte, jedes Detail des Vorgangs, das an die Öffentlichkeit gelange, »bedeutet einen Vorteil dieses Gegners in der Absicht, Deutschland zu schaden«. Deshalb hänge in diesem Fall der Erfolg der Ermittlungen davon ab, »dass möglichst wenig öffentlich wird, bis der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat«.

Spionage-Verdacht auch im Ausland

Erst Anfang der Woche hatte das österreichische Innenministerium mitgeteilt, ein 39-jähriger Grieche sei als mutmaßlicher Spion des russischen Militärgeheimdienstes GRU enttarnt worden. Der Mann russischer Abstammung stehe im Verdacht, Informationen zu politischen und gesellschaftlichen Diskursen in Österreich im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine geliefert zu haben.

Beim BND selbst war zuletzt ein sogenannter Maulwurf - ein Doppelagent - im Jahr 2014 aufgeflogen. Zwei Jahre später war der Mann vom Münchner Oberlandesgericht wegen jahrelanger Spionage vor allem für den US-Geheimdienst CIA zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der damals 32-Jährige wurde des Landesverrats und der Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig gesprochen.

Der gelernte Bürokaufmann hatte zwischen 2008 und 2014 mehr als 200 teils streng geheime oder brisante Dokumente des BND an die CIA weitergegeben und dafür mindestens 80.000 Euro kassiert. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab. Als Motive gab er Langeweile, Frust und Unterforderung an seinem Arbeitsplatz an.

Unter den weitergegebenen Dokumenten war eine Datenbank mit Tarn- und Klarnamen deutscher Agenten im Ausland. Der Mann soll dabei auch das Leben einer BND-Quelle im Ausland gefährdet haben. 2014 hatte er sich zudem per E-Mail dem russischen Geheimdienst angedient.

Mitteilung

Strafgesetzbuch zu Landesverrat

Strafgesetzbuch zu Staatsgeheimnissen

© dpa-infocom, dpa:221222-99-995362/9