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Berliner Senat verlängert Regelung zum Mieterschutz

Seit 2018 gilt in der Hauptstadt die sogenannte Kappungsgrenze, die einen zu starken Anstieg der Mieten begrenzen soll. Angesichts der angespannten Lage am Wohnungsmarkt wird die Regelung nun verlängert.

Wohnen in Berlin
Mehrgeschossige Wohnhäuser in der Berliner Innenstadt nahe dem Spittelmarkt. Foto: Soeren Stache
Mehrgeschossige Wohnhäuser in der Berliner Innenstadt nahe dem Spittelmarkt.
Foto: Soeren Stache

Rund 1,5 Millionen Berliner Haushalte sollen auch in den kommenden Jahren vor allzu heftigen Mieterhöhungen bewahrt werden. Der Senat verlängerte dazu am Dienstag eine Regelung, wonach die Mieten in bestehenden Verträgen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfen. Diese sogenannte Kappungsgrenze gilt laut Senatsverwaltung seit 2018 und wäre in diesem Jahr ausgelaufen - die Verlängerung gilt für weitere fünf Jahre bis 2028.

Der Berliner Senat nutzt für die Maßnahme zum Mieterschutz eine Möglichkeit, die der eigentlich für das Mietenrecht zuständige Bund den Ländern eingeräumt hat. Sie können Gebiete mit einem sogenannten angespannten Wohnungsmarkt bestimmen, in denen die Kappungsgrenze greift.

Für rund 350.000 Mieter kommunaler Wohnungen in Berlin greifen zusätzliche Schutzmechanismen. Bis Ende dieses Jahres gilt für sie ein Moratorium, das einen Mietanstieg weitgehend verhindert.

© dpa-infocom, dpa:230314-99-949076/3