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Bei Kurzarbeit Rückkehr zu alten Regeln geplant

In der Corona-Krise und dann nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine half ein leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld vielen Betrieben, über die Runden zu kommen. Das wird sich nun wieder ändern.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht über Ende Juni hinaus verlängern. Foto: Bernd von Jutrczenka
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht über Ende Juni hinaus verlängern.
Foto: Bernd von Jutrczenka

Für Kurzarbeit in Deutschland sollen bald wieder die Regeln gelten, die vor der Corona-Pandemie festgelegt waren. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld hat noch bis Ende Juni Bestand, soll dann aber nicht mehr verlängert werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der »Rheinischen Post« (Samstag) zur Begründung: »Die wirtschaftliche Entwicklung und auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sind aktuell besser, als wir das im Herbst erwarten konnten.«

Zunächst wegen der Corona-Folgen und dann wegen der Energiepreiskrise hatte Heil per Verordnung den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Der Anteil der Beschäftigten, der von Arbeitsausfall betroffen sein muss, bevor Kurzarbeit greifen kann, wurde gesenkt - von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent. Diese Regeländerung hatte Heil zuletzt im Dezember 2022 bis Ende Juni verlängert. Sie soll zur Jahresmitte nun wieder zurückgenommen werden. Betriebe können Kurzarbeitergeld dann wieder nach den alten Regeln beantragen.

Aktuell 162.000 Beschäftigte in Kurzarbeit

»Wir haben heute zum Beispiel den höchsten Beschäftigungsstand, den die Bundesrepublik jemals hatte – trotz der Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine«, sagte Heil. Jetzt sei Fachkräftesicherung das Thema. »Wir werden mehr Geld in Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten investieren. Gleichzeitig muss die Bundesagentur für Arbeit wieder Rücklagen für zukünftige Krisen bilden können.«

Derzeit gebe es nur noch 162.000 Beschäftigte in Kurzarbeit, auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Frühjahr 2020 seien es sechs Millionen gewesen. »In den Jahren 2020 bis 2022 haben wir insgesamt 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben. Das ist eine enorme Summe«, bilanzierte der Minister.

Das habe sich aber ausgezahlt. Der Internationale Währungsfonds habe in einer Studie festgestellt, dass ohne die Sonderregelungen die Arbeitslosigkeit zur Hochzeit der Krise im zweiten Quartal 2020 um drei Prozentpunkte gestiegen wäre. »Das entspricht rund 1,3 Millionen Menschen, die wir mit Kurzarbeit vor Arbeitslosigkeit bewahrt haben«, sagte der SPD-Politiker. »Die Unternehmen konnten ihre Fachkräfte halten und es hat die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stabilisiert.«

© dpa-infocom, dpa:230513-99-673432/3