BREMEN/BERLIN. Wie aus einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bremen vom 3. April hervorgeht, wird der Bremer Dolmetscher verdächtigt, von Ausländern, die ihm ein zweiter Beschuldigter vermittelte, 500 Euro dafür erhalten zu haben, dass er »falsche Angaben insbesondere zur Identität und den Einreisedaten aufnahm, beziehungsweise übersetzte«.
Der Vermittler soll von den Antragstellern angeblich selbst 50 Euro kassiert haben. Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Verdacht laut Beschluss sowohl auf Erkenntnisse aus Revisionsverfahren des Bamf als auch auf Zeugenaussagen. Der Beschluss lag der Deutschen Presse-Agentur vor.
Die Bremer Bamf-Außenstelle darf aktuell keine Asylanträge mehr bearbeiten. Das Amt steht nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft im Verdacht, zwischen 2013 und 2016 mindestens 1200 Menschen ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt zu haben. Zu den Beschuldigten in dem Verfahren gehört auch die ehemalige Leiterin der Außenstelle.
Bamf-Präsidentin Jutta Cordt hatte im März 2017 in einem Brief an die langjährige Mitarbeiterin geschrieben, diese habe ohne Grund auch in abgeschlossene Asylverfahren, die nicht in Bremer Zuständigkeit lagen, eingegriffen und diese positiv entschieden. Auch nach Intervention eines Vorgesetzten habe die damalige Amtsleiterin »die beanstandete Verfahrensweise fortgesetzt«, heißt es in dem Schreiben weiter. (dpa)