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Ausreichender Schutz bei digitalen Patientenakten?

Wann kommen elektronische Gesundheitsakten, von denen Patienten einmal profitieren sollen? Und welche Vorkehrungen sind für sensible Informationen nötig? Mediziner warnen vor möglichen offenen Flanken.

Digitale Patientenakte
Ein Stethoskop vor einem Bildschirm mit einer digitalen Patientenakte. Foto: Stefan Sauer
Ein Stethoskop vor einem Bildschirm mit einer digitalen Patientenakte. Foto: Stefan Sauer

BERLIN. Die Kassenärzte verlangen für künftige digitale Patientenakten eine Sicherung gegen Manipulationen. Zwingend sei beispielsweise eine sichere Übertragung.

»Es muss gewährleistet werden, dass medizinische Daten stimmen und Befunde nicht verfälscht werden - also dass ein Röntgenbild auch nach dem dritten Mal Hin- und Herschicken noch so aussieht wie vorher«, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der Deutschen Presse-Agentur. Zudem werde jeder Patient für sich entscheiden müssen, welche Daten er elektronisch verfügbar haben wolle und welche nicht.

Um einen Mehrwert zu erreichen, müssten digitale Akten für Ärzte gut durchsuchbar sein, machte Gassen deutlich. »Heute kommen Patienten mit einer Plastiktüte mit Röntgenbildern und Arztbriefen aus den letzten 20 Jahren. Dann wühlt sich der Arzt da drei Stunden durch und findet mit Glück einen relevanten Befund und nicht nur den vom Armbruch als Kind.« Damit dies digital schneller gehe, brauche man eine Art Indexierbarkeit, um sagen zu können: »Ich will die Laborbefunde der letzten sechs Monate, und dann müssen die identifizierbar herauspoppen.«

Die Bundesregierung strebt bis 2021 die Einführung elektronischer Patientenakten an, die Versicherte freiwillig nutzen können. Auf eine grundsätzliche Struktur haben sich Ärzte und Kassen inzwischen verständigt. Vorgesehen sind drei Bereiche: einer mit medizinischen Daten der Ärzte, einer mit Versicherten-Informationen der Kassen und einer, in den Patienten selbst Daten einspeisen können.

»Was Patienten mit ihrer Akte machen, kann dann nicht mehr in der Verantwortung des Arztes sein«, sagte der KBV-Chef. »Das ist die Hoheit des Patienten. Ob er es in den Tresor legt, bei Facebook postet, oder beim Kegelabend mit seinen Freunden teilt, muss jeder selbst entscheiden.«

Zurückhaltend äußerte sich Gassen zu Einsatzfeldern für künstliche Intelligenz in Arztpraxen. Helfen könne sie etwa beim Auswerten komplexer Laborbefunde. Bei allem, wo menschliche Wärme und Zuwendung gefragt seien, sei dies aber ebenso wie Robotik keine erstrebenswerte Variante. »Ich warne davor, eine künstliche Intelligenz Diagnosen stellen zu lassen. Es wird ärztliche Sache bleiben, Dinge zusammenzuführen und für die individuelle Patientensituation zu werten.« (dpa)