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9-Euro-Ticket und Kinderbonus - Die bisherigen Entlastungen

Die Gasumlage belastet die Bürger in einer ohnehin finanziell schwierigen Zeit noch zusätzlich. Rufe nach parallelen Entlastungen klingen nicht ab. Eine Übersicht, was der Bund bisher getan hat.

9-Euro-Ticket
Für drei Monate konnten Bürger günstige Bahntickets für 9 Euro im Monat kaufen. Nun ist das Modell ausgelaufen. Foto: Robert Michael
Für drei Monate konnten Bürger günstige Bahntickets für 9 Euro im Monat kaufen. Nun ist das Modell ausgelaufen.
Foto: Robert Michael

Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Bürgern ein weiteres Entlastungspaket versprochen, das die hohen Preise für Energie und Lebensmittel auffangen soll. »Es wird teurer – da gibt es kein drum herumreden«, schreibt der SPD-Politiker auf Twitter.

Die bisherigen staatlichen Hilfen für die Verbraucher seit Beginn des Ukraine-Kriegs summieren sich laut Scholz auf 30 Milliarden Euro. Manches ist bereits auf den Konten der Bürger angekommen, doch einiges wird auch erst im kommenden Jahr zu spüren sein. Und ob die Entlastungen die zusätzlichen Belastungen durch höhere Preise und Gasumlage ausgleichen können, wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Eine Übersicht:

DIE EEG-UMLAGE

Verbraucher und Firmen zahlen keine EEG-Umlage mehr über die Stromrechnung. Den deutlichen Anstieg der Strompreise gleicht das zwar nicht aus. Laut Finanzministerium sparen die Bürger aber 6,6 Milliarden Euro Stromkosten. Die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien wird nun über den Bundeshaushalt gestemmt, indirekt zahlt man also weiter mit.

Wann kommt das beim Bürger an? Die Umlage ist seit Juli von der Stromrechnung verschwunden; es profitiert jeder, der Strom bezahlt.

DIE ENERGIEPREISPAUSCHALE

Fast jeder, der in Deutschland arbeitet, bekommt einmalig 300 Euro, um die hohen Preise für den Arbeitsweg abzufedern. Das Geld wird mit dem Gehalt ausgezahlt, dementsprechend zahlt man darauf auch Steuern. Letztlich bekommen Bürger mit hohen Einkommen dadurch weniger als solche mit wenig Geld. Rentner, Studenten ohne Job gehen leer aus.

Wann kommt das beim Bürger an? Im September mit der Lohnzahlung.

DER KINDERBONUS

Das Kindergeld wird einmalig um 100 Euro pro Kind aufgestockt. Der Bonus wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet, dadurch profitieren auch Bezieher von SGB-II-Leistungen.

Wann kommt das beim Bürger an? Das Geld sollte schon auf dem Konto sein, da es kurz nach dem Juli-Kindergeld ausgezahlt wurde.

DER TANKRABATT

Für drei Monate wurde die Energiesteuer auf Sprit auf die europäischen Mindestsätze gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Steuersatz um 29,6 Cent pro Liter, für Diesel um 14,0 Cent pro Liter. Laut Studien wurde das weitgehend an die Verbraucher weitergegeben.

Wann kommt das beim Bürger an? Es gilt schon seit Juni - allerdings ist der Tankrabatt seit dem 1. September ausgelaufen und prompt stiegen die Spritpreise wieder.

DAS 9-EURO-TICKET

Für die gleichen drei Monate konnten die Bürger günstige Bahntickets für 9 Euro im Monat kaufen. Diese können in allen Nahverkehrszügen bundesweit genutzt werden - für den Weg zur Arbeit genau wie in den Urlaub oder zum Wochenendtrip.

Wann kommt das beim Bürger an? Das Ticket gibt es schon seit Juni - allerdings lief es mit dem Beginn des Septembers aus.

DIE STEUERLICHEN ENTLASTUNGEN

Der Grundfreibetrag, bis zu dem man keine Einkommensteuer zahlen muss, steigt auf 10.347 Euro, die Werbungskostenpauschale auf 1200 Euro. Fernpendler können außerdem pro Kilometer drei Cent mehr Pendlerpauschale anrechnen.

Wann kommt das beim Bürger an? Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2022. Damit sind sie aber erst nach der Steuererklärung für dieses Jahr für die Bürger auch spürbar.

DIE EINMALZAHLUNG FÜR LEISTUNGSBEZIEHER

Erwachsene, die Hartz IV oder Arbeitslosengeld II bekommen, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro, um mit den gestiegenen Preisen klarzukommen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, bekommt einen Zuschuss von 100 Euro.

Wann kommt das beim Bürger an? Auch das sollte schon auf den Konten sein: Plan war eine Auszahlung im Juli.

DER HEIZKOSTENZUSCHUSS

Der staatliche Zuschuss zu den Heizkosten für Geringverdiener wurde aufgestockt. Wohngeldbezieher, die alleine leben, erhalten 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro, für jeden weiteren Mitbewohner gibt es 70 Euro dazu. Studenten mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe erhalten pauschal 230 Euro.

Wann kommt das beim Bürger an? Laut Bundesregierung sollte der Zuschuss im Sommer ausgezahlt werden, zuständig sind die Bundesländer. Deshalb ist der Auszahlungszeitpunkt unterschiedlich.

DIE HILFEN FÜR UNTERNEHMEN

Firmen haben die Möglichkeit, aktuelle Verluste steuerlich in höherem Umfang mit Gewinnen aus den Vorjahren zu verrechnen und Maschinen oder Fuhrparks anders abzuschreiben. Die staatliche Förderbank KfW gibt Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, Sonderkredite. Energieintensive Industriebetriebe können wegen der hohen Kosten zudem staatliche Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro erhalten.

Was noch zur Debatte steht

Aus unterschiedlichen politischen Lagern gibt es Forderungen, parallel zur Einführung der Gasumlage ein weiteres Entlastungspaket zu schnüren. Was dies enthalten und an wen es sich genau richten soll, ist aber umstritten. Im Raum stehen eine Reform des Wohngelds, mehr Pendlerpauschale, eine Verlängerung des 9-Euro-Tickets und mehr Kindergeld.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) sieht dafür in diesem Jahr aber keinen finanziellen Spielraum mehr. Er will im nächsten Jahr handeln und unter anderem Eckwerte bei der Einkommensteuer verschieben. Dadurch würde der Staat weniger von der hohen Inflation profitieren. In Euro und Cent käme bei Geringverdienern aber weniger an als bei Topverdienern. Die Koalitionspartner SPD und Grüne wollen daher weitere Entlastungen gezielt für Menschen mit wenig Geld.

© dpa-infocom, dpa:220901-99-592931/5