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Ärztevertreter gegen Ende der Maskenpflicht in Innenräumen

Montag in einer Woche sollen weitere Corona-Lockerungen in Kraft treten. Die Regierungspläne dazu stoßen weiter auf Kritik. Die Bedeutung einer bestimmten Maßnahme wird besonders betont.

FFP2-Maske
Zum 20. März sollen alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Foto: Daniel Karmann
Zum 20. März sollen alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.
Foto: Daniel Karmann

Angesichts der rasanten Ausbreitung von Omikron in Deutschland warnen Mediziner vor der geplanten Streichung der Maskenpflicht in den meisten Innenräumen.

»Es wäre ein Fehler, dieses Mittel ohne Not aus der Hand zu geben«, sagte der Präsident der Intensivmediziner-Vereinigung Divi, Gernot Marx. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft können viele Kliniken bereits keine neuen Kranke mehr aufnehmen. Bayern und Nordrhein-Westfalen forderten Nachbesserungen an den Öffnungsplänen. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete einen Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz auf 1496 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner.

Am Samstag wurden 237 086 neu registrierte Corona-Infektionen binnen eines Tages in Deutschland registriert. 249 weitere Menschen starben innerhalb 24 Stunden an oder mit Corona. Insgesamt sind es 125 521 Corona-Tote in Deutschland. Die wachsende Omikron-Welle wird nach Einschätzung der Bundesregierung größtenteils durch die ansteckendere Variante BA.2 getrieben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet steigende Totenzahlen, wenn nicht genug gegengesteuert wird, wie er am Vortag deutlich machte. 

Divi-Präsident Marx sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag), mit Masken könne man sich und andere effektiv schützen. »Die Länder sollten deswegen in jedem Fall auch nach dem 20. März die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen beibehalten.«

Lauterbach verteidigte Maßnahmen

Lauterbach hatte die von ihm und Justizminister Marco Buschmann (FDP) gemachten Vorschläge für ein geändertes Infektionsschutzgesetz am Freitag verteidigt. Gemäß eines Bund-Länder-Beschlusses sollen ab 20. März die meisten Auflagen entfallen. Bundesweit soll nur noch ein Basisschutz möglich sein: Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr - und Testpflichten in Heimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

An Orten, wo sich die Corona-Lage zuspitzt, sollen schärfere Auflagen verhängt werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (3G/2G/2G plus) - aber nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat. Lauterbach hatte die Pläne als rechtssicher verteidigt. Er forderte die Länder auf, jetzt auf Basis des geplanten neuen Bundesgesetzes das weitere Möglichmachen von Schutzmaßnahmen in ihrem jeweiligen Land vorzubereiten. 

Holetschek fordert Verlängerung der Maßnahmen

»Der Bund muss wirklich nachbessern und sollte die Maßnahmen bundesweit noch einmal um zwei oder drei Monate verlängern und die Verantwortung jetzt nicht an die Länder abwälzen, während sich die Infektionslage verschlimmert«, entgegnete der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in der »Augsburger Allgemeinen«. 

»Sollte das Gesetz so kommen, manövrieren wir in einer sehr kritischen Phase der Pandemie in eine politische Handlungsunfähigkeit«, sagte Holetschek der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«. Auf Basis des Gesetzentwurfs könnten die Länder zeitnah keine eigene Regelungen treffen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte vor einem entstehenden Flickenteppich an Regeln gewarnt.

Kritik an den Öffnungsplänen der Regierung hatten etwa auch die Ministerpräsidenten Niedersachsens, Stephan Weil (SPD), und Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann (Grüne), geäußert. An diesem Donnerstag wollen Bund und Länder die Lage in einer Ministerpräsidentenkonferenz beraten.  

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, warnte in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, dass immer mehr Klinik-Beschäftigte wegen Krankheit oder Quarantäne ausfielen. »In einigen Bundesländern müssen bereits Reservekliniken genutzt werden, weil die normalen Kliniken nicht mehr aufnehmen können.« Auch solle die zu erwartende Mehrbelastung durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht unterschätzt werden.

© dpa-infocom, dpa:220312-99-487926/3