BRAUNSCHWEIG. Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geht es darum, ob VW die Märkte früher über die millionenfach manipulierte Abgasreinigung von Dieselmotoren hätte informieren müssen. Richter Christian Jäde wird sich voraussichtlich mit der Frage befassen, was es für die Informationspflicht eines Unternehmens bedeutet, wenn die Management-Ebene unterhalb des Vorstands Bescheid weiß, nicht aber der Vorstand selbst.
Eine entsprechende »Ad-hoc-Mitteilung« hatte der Konzern am 22. September 2015 veröffentlicht. Aus der Sicht der Kläger war dies zu spät, aus VW-Sicht gab es dagegen keine Anhaltspunkte auf Kursrelevanz, bis die US-Umweltbehörde EPA am 18. September 2015 ihre Anschuldigungen öffentlich gemacht hatte. Jäde hatte schon im vergangenen Jahr als vorläufige Einschätzung erklärt, dass VW den Kapitalmarkt zu spät informiert haben könnte.
Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE, Musterklägerin ist die Fondsgesellschaft Deka Investment. Nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals hatten die VW-Vorzugsaktien zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Werts verloren, Anleger erlitten teils massive Verluste. Insgesamt machen die Kläger rund 9 Milliarden Euro Schadenersatz geltend. Teils liegen aber noch Klagen bei den Landgerichten Braunschweig beziehungsweise Stuttgart, so dass sich der Streitwert beim Oberlandesgericht Braunschweig auf rund fünf Milliarden Euro beläuft. (dpa)