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Verfassungsbeschwerden gegen europäische Bankenunion abgewiesen

Eine gemeinsame Bankenaufsicht bei der EZB soll die Eurozone krisenfest machen, ein Notfall-Fonds kostspielige Rettungsaktionen für marode Geldhäuser verhindern. Karlsruhe gibt dem System nun seinen Segen. Aber die Richter haben sehr genau hingeschaut.

EZB im Morgendunst
Die Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) ragt aus dem morgendlichen Dunst über der Bankenmetropole heraus. Foto: Boris Roessler/Archiv
Die Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) ragt aus dem morgendlichen Dunst über der Bankenmetropole heraus. Foto: Boris Roessler/Archiv
KARLSRUHE. Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von Geldhäusern in Schieflage halten der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Die Karlsruher Richter wiesen am Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab. (Az. 2 BvR 1685/14 u.a.)

Hinter dieser Entscheidung stünden allerdings »ebenso komplexe wie grundsätzliche Überlegungen zur europäischen Kompetenzordnung«, kündigte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Beginn der Urteilsverlesung an. »Nach eingehender Prüfung« sei ausschlaggebend gewesen, dass die Aufsicht über die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen worden sei. Nach Interpretation des Senats seien bei den nationalen Aufsichtsbehörden umfangreiche Befugnisse verblieben.

Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die größten Banken und Bankengruppen seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der EZB in Frankfurt überwacht. Ihrer Kontrolle unterstehen derzeit 114 »bedeutende« Institute. 19 davon sind in Deutschland, zum Beispiel die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Bayerische Landesbank. Für die rund 1400 »weniger bedeutenden« deutschen Institute sind nach wie vor die nationale Finanzaufsicht Bafin und die Bundesbank zuständig.

Die Aufseher prüfen regelmäßig den Geschäftsbetrieb der Geldhäuser. Fallen besondere Risiken auf, können sie Banken vorschreiben, sich dickere Kapitalpuffer zuzulegen. Sie sind auch befugt, Manager abzulehnen oder einem Institut die Zulassung zu entziehen.

Zweite Säule der Bankenunion ist ein Notfall-Fonds, um zahlungsunfähige Großbanken ohne Rückgriff auf Steuergelder abwickeln zu können. Er wird von einem Ausschuss mit Sitz in Brüssel verwaltet. Das Geld zahlen die Banken ein. Bis zum Jahr 2024 sollen so schätzungsweise 55 Milliarden Euro zusammenkommen.

Die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber (»Europolis«-Gruppe) hatten vorgebracht, dass Deutschland damit große finanzielle Risiken eingehe und gleichzeitig viel zu viel Macht aus der Hand gebe. Für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen auf europäische Ebene fehle die rechtliche Grundlage. (dpa)