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Verbraucherschützer: Weiterer Gaspreis-Anstieg möglich

Wird bald die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen? Verbraucherschützer halten dies für möglich. Und befürchten die Anwendung einer speziellen Preisregel, die Gas noch teurer machen könnte.

Gasflamme
Eine Gasflamme im Sichtfenster eines Gas-Durchlauferhitzers. Verbraucherschützer rechnen mit weiter steigenden Gaspreisen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Eine Gasflamme im Sichtfenster eines Gas-Durchlauferhitzers. Verbraucherschützer rechnen mit weiter steigenden Gaspreisen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Verbraucherschützer halten unter bestimmten Umständen einen weiteren erheblichen Anstieg der Gaspreise für Endverbraucher für möglich, sollte die Bundesregierung die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausrufen.

Grund sei das Energiesicherungsgesetz, sagte der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Thomas Engelke, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Nach Ausrufung der Alarmstufe und nach Feststellung einer »erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland« sieht es vor, dass die Versorgungsunternehmen die Preise auf ein »angemessenes Niveau« anheben. Die für die Anwendung des »Preisanpassungsrechts« notwendige Feststellung trifft laut Gesetz die Bundesnetzagentur. Sie muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die Versorger dürften dann ihre Mehrkosten aufgrund stark gestiegener Beschaffungskosten weiterreichen, sagte Engelke. Dieses Niveau sei nach oben nicht gedeckelt. »Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspriesen nicht geschützt.« Von der Regelung wären auch Kunden betroffen, die eine sogenannte Preisgarantie haben.

Weitere Zusatzkosten drohen

Wie groß solch eine Anhebung ausfallen könnte, sei unklar. Schon jetzt müsse ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas mit jährlichen Zusatzkosten in Höhe von 1000 bis 2000 Euro rechnen. »Wenn jetzt die Alarmstufe und die Feststellung der Reduzierung kämen, dann könnten noch weit höhere Zusatzkosten entstehen«, so Engelke, der bei der Verbraucherzentrale das Team Energie und Bauen leitet. »Man muss zumindest damit rechnen, dass die Bundesregierung die Alarmstufe in absehbarer Zeit ausruft.«

Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine Änderung der entsprechenden Regelungen im Energiesicherungsgesetz, wonach Preiserhöhungen dann bereits eine Woche nach der Mitteilung durch den Versorger wirksam werden. Diese Frist müsse vier Wochen betragen, sagte Engelke. So lange müssten die Kunden auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung haben. Das Gesetz sehe derzeit nur eine »unverzügliche« Kündigung nach Erhalt der Mitteilung vor. Auch müssten die Preise gedeckelt sein.

90 Prozent bis 1. November

Der Bund stellt 15 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Befüllung der Gasspeicher in Deutschland zu sichern. Der Haushaltsausschuss des Bundestags bestätigte am Mittwoch diese Summe, wie das Wirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. Es handelt sich um einen Teil des am Sonntag angekündigten Maßnahmenpakets, mit dem angesichts der Drosselung russischer Gaslieferungen die Vorsorge erhöht werden soll.

Konkret stellt die Bundesregierung wie bereits bekannt den sogenannten Marktgebietsverantwortlichen der Trading Hub Europe über die Staatsbank KfW eine Kreditlinie bereit. Trading Hub Europe (THE) ist eine Tochtergesellschaft von Ferngasnetzbetreibern. Mit der Kreditlinie soll die nötige Liquidität von THE gesichert werden.

Diese finanzielle Absicherung sei in der aktuellen Lage am Gasmarkt dringend erforderlich, um die Gasspeicher bis zum Winter zu füllen, hieß es mit Blick auf stark gestiegene Preise. Die Gasspeicher sollen schrittweise bis auf 90 Prozent zum 1. November befüllt werden, um im Falle eines Gasmangels eine schwere Krise zu verhindern.

Notfallplan Gas

© dpa-infocom, dpa:220622-99-758076/3