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Urteile im Prozess um Suizidserie bei France Télécom

Gut zehn Jahre ist es her, dass zahlreiche Suizide bei France Télécom Frankreich entsetzten. Haben Manager und Vorgesetzte ihre Mitarbeiter damals aus dem Unternehmen mobben wollen - und dabei ihren Tod in Kauf genommen? Darüber hat nun ein Gericht entschieden.

Urteil im Prozess um France Telecom
Der ehemalige France-Télécom-Vorstandsvorsitzende Didier Lombard (M) verlässt nacht seiner Verurteilung den Gerichtssaal. Foto: Michel Euler/AP/dpa
Der ehemalige France-Télécom-Vorstandsvorsitzende Didier Lombard (M) verlässt nacht seiner Verurteilung den Gerichtssaal. Foto: Michel Euler/AP/dpa

Paris (dpa) - Nach einer aufsehenerregenden Suizidserie beim französischen Telekommunikationsriesen France Télécom sind mehrere ehemalige Manager der Firma des Mobbings für schuldig befunden worden.

Ein Gericht in Paris verurteilte den ehemaligen CEO Didier Lombard zu einem Jahr Gefängnis, davon acht Monate auf Bewährung, wie französische Medien am Freitag berichteten. Lombard soll außerdem eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen. In Frankreich standen zum ersten Mal ein Konzern dieser Größenordnung und dessen Führungspersonal wegen Mobbings vor Gericht.

Die Suizide hatten Frankreich vor Jahren erschüttert. Bei dem Unternehmen habe ein »Management durch Terror« geherrscht, schrieb ein Mitarbeiter in seinem Abschiedsbrief. Ein Angestellter warf sich vor den Zug, eine Frau stürzte sich aus ihrem Bürofenster, eine Techniker rammte sich ein Messer in den Bauch - diese und weitere schreckliche Geschichten waren damals bekannt geworden. Gut zehn Jahre später hat nun erstmals ein Gericht darüber geurteilt.

Zwei weitere Ex-Manager des Unternehmens, das sich 2013 in Orange umbenannte, wurden ebenfalls zu Gefängnisstrafen verurteilt. Außerdem wurden vier ehemalige Führungskräfte der Mittäterschaft für schuldig befunden. Das Unternehmen soll die Höchststrafe von 75.000 zahlen. Lombard hat nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP Berufung eingelegt. Orange hingegen akzeptierte die Entscheidung des Gerichts.

Im Mittelpunkt der Untersuchung standen die Fälle von 39 Mitarbeitern: 19 von ihnen haben sich umgebracht, 12 haben einen Suizidversuch unternommen und 8 litten an Depressionen oder wurden von der Arbeit freigestellt. Was war passiert? Rückblick ins Jahr 2004: Damals privatisierte der Staat France Télécom. Das Unternehmen musste im Zuge dessen erheblich sparen, um sich dem Wettbewerb zu stellen und Schulden zu tilgen. Ein massiver Stellenabbau wurde angekündigt - Tausende Stellen gestrichen.

Da die französischen Arbeitnehmerrechte aber sehr stark sind und viele der Mitarbeiter Beamte waren, kam oft nur ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Unternehmen in Frage. Lombard und seine Managerkollegen sollen einen Plan ausgetüftelt haben, um die Mitarbeiter loszuwerden. Es wurde Druck aufgebaut, gab Zwangsversetzungen, Einschüchterungsversuche - ein Klima der Angst soll geschaffen worden sein. Tausende von Führungskräften wurden in den neuen Methoden geschult.

Lombard stritt die Vorwürfe vor und während der Verhandlung ab. Französischen Medien zufolge soll er bei einem Manager-Treffen im Jahr 2006 geäußert haben, dass er die Angestellten dazu bewegen werde, den Konzern zu verlassen - »entweder durch das Fenster oder die Tür«. Auch das streitet er ab. Verteidiger argumentieren, dass die Suizidrate im Unternehmen etwa derjenigen der gesamten Bevölkerung entspricht.

Ein Untersuchungsbericht aus dem Jahr 2010 erhob allerdings schwere Vorwürfe gegen Lombard und sprach von unzureichenden Vorsorgemaßnahmen. Die Gewerbeaufsicht kam in dem Report zu dem Ergebnis, dass Lombard und andere Topmanager das Leben der Beschäftigten mit Mobbing-Methoden unmittelbar in Gefahr brachten. Auf Warnungen von Gewerkschaften, Betriebsärzten und Krankenkassen sei völlig unzureichend reagiert worden.

Orange betonte nach der Urteilsverkündung, eine Reihe von Maßnahmen ergriffen zu haben, um Leiden am Arbeitsplatz zu verhindern. Gleichzeitig erinnerte das Unternehmen daran, dass im Juli 2019 beschlossen wurde, eine Kommission für die Entschädigung von einzelnen Betroffenen zu schaffen. Sie solle »gütliche (...) Lösungen finden, um lange, kostspielige und sozial schmerzhafte Rechtsstreitigkeiten für die Betroffenen zu vermeiden«, hieß es weiter.

Die Gewerkschaft CGT begrüßte die Entscheidung. »Es ist ein wichtiges Urteil für die Opfer dieser Zeit bei France Télécom, die ihr Leiden, ihre Verzweiflung anerkannt und einige der Schuldigen verurteilt sehen.«